Forschungsprojekt zu „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen veröffentlicht Zwischenbericht

Forschungsprojekt zu „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen veröffentlicht Zwischenbericht

 

Das Forschungsprojekt zu „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (Kviapol) der Ruhr-Universität Bochum hat vergangene Woche seinen zweiten Zwischenbericht veröffentlicht. Dabei hat das Projekt um den Kriminologen Prof. Dr. Tobias Singelnstein die unterschiedlichen Wahrnehmungen von Menschen mit Migrationshintergrund und People of Color (PoC) im Vergleich zu weißen Personen untersucht.

Das Forschungsprojekt Kviapol untersucht seit 2018 Fälle von rechtswidriger Polizeigewalt. Nach einer Onlinebefragung wurden mehr als 3.300 Berichte von Betroffenen analysiert. Im ersten Zwischenbericht des Projekts stellten die Forscher:innen fest, dass sich besonders viele Fälle im Umfeld von Fußballspielen (25 Prozent), Demonstrationen und anderen politischen Aktionen (55 Prozent) ereigneten. „Die Formen der Gewalt, die in den berichteten Fällen eingesetzt wurden, unterschieden sich je nach Anlass für den Polizeikontakt“, so Kriminologe Singelnstein. In 71 Prozent der Fälle erlitten die Betroffenen durch die Gewalt körperliche Verletzungen. 19 Prozent gaben an, dass sie schwere Verletzungen erlitten haben, wie zum Beispiel Knochenbrüche, schwere Kopfverletzungen oder innere Verletzungen.

In einer nicht-repräsentativen Stichprobe wurde festgestellt, dass ein Großteil der Fälle von Polizeigewalt nicht zu Strafverfahren führte. „Betrachtet man nur die Fälle, in denen eine Information zur Verfahrenseinleitung vorliegt, so beträgt dieser Anteil 86 Prozent“, erklärt Singelnstein. Viele Betroffene gaben zudem an, von einer Anzeige abgesehen zu haben, weil sie davon ausgingen, dass sie damit ohnehin erfolglos wären. Statistisch gesehen weisen Verfahren gegen Polizist:innen eine auffallend hohe Einstellungsquote auf. Auch die Anklagequote ist in solchen Fällen statistisch gesehen besonders niedrig.

Gewalt und Diskriminierung

Im zweiten Zwischenbericht stellten die Forscher:innen fest: „People of Color und Personen mit Migrationshintergrund waren in anderer Weise von als rechtswidrig bewerteter polizeilicher Gewalt betroffen und nahmen diese anders wahr als weiße Personen oder Personen ohne Migrationshintergrund.“ Für diesen zweiten Bericht wurden, zusätzlich zu den mehr als 3.300 Personen aus der quantitativen Befragung, 17 qualitative Interviews mit Expert:innen aus Polizei und Zivilgesellschaft im Hinblick auf „Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Kontext polizeilicher Gewaltausübung“ durchgeführt.

Quelle:

Studentische Monatszeitung für Duisburg, Essen und das Ruhrgebiet

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Die Zwischenberichte als PDF zum Download:

https://kviapol.rub.de/images/pdf/KviAPol_Zwischenbericht_2_Auflage.pdf

https://kviapol.rub.de/images/pdf/KviAPol_Zweiter_Zwischenbericht.pdf