Stiftung Leben ohne Rassismus
EinwohnerInnen in Deutschland mit
und ohne Migrationshintergrund, mit
oder ohne deutschen Pass sind einer
Vielzahl von Benachteiligungen ausgesetzt.
Das äußere Erscheinungsbild,
z.B. eine dunkle Hautfarbe genügt -
Diskriminierung ist Alltag in Deutschland.
Seit August 2006 gibt es das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz, das
erstmals einen gewissen Rechtschutz
vor Ungleichbehandlungen in zentralen
Bereichen des gesellschaftlichen
Lebens bietet.
Damit ist eine der zentralen Forderungen
der Antidiskriminierungsbüros
in NRW erfüllt worden. Gleichwohl
wird die effektive Umsetzung für den
Einzelnen davon abhängig sein, vor
Gericht sein Recht auf Gleichbehandlung
erfolgreich durchzusetzen. Das
scheitert häufig an den finanziellen
Mitteln der Betroffenen und den fehlenden
Möglichkeiten einer kompetenten
Rechtsberatung.
Aus diesem Grund haben die Antidiskriminierungsbüros
in NRW, die seit
über 10 Jahren Beratung bei Diskriminierungen
durchführen, die Stiftung
"Leben ohne Rassismus – Rechtshilfe für Betroffene von Rassismus" ins Leben gerufen.
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