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Unser Motto: Klagen statt jammern!
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Diskriminierung muss man nicht hinnehmen! |
Gegen Diskriminierung kann man rechtliche Schritte unternehmen
Seit 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
in Deutschland in Kraft. Damit ist Diskriminierung aufgrund
der ethnischen Herkunft, der Religion, des Geschlechtes, des
Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung
verboten. Ungleichbehandlung muss deshalb nicht mehr
hingenommen werden. Es gibt für Betroffene damit die
Möglichkeit, sich vor Gericht erfolgreich gegen Diskriminierung
zur Wehr zu setzen.
Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG)
bietet Betroffenen, die sich vor Gericht gegen Diskriminie-
rung zur Wehr setzen wollen, juristischen Beistand an.
Schwerpunkt der Aktivitäten des BUG werden dabei
Diskriminierungsklagen sein, die über die individuelle Situ-
ation der betroffenen Person hinaus, einer gesamten
Gruppe zugute kommen - sogenannte strategische Klagen.
Strategische Klagen führen gegen Diskriminierung
- Was ist das?
- Strategische Klagen sollen, wie alle anderen Klagen vor Gericht, dem Kläger/der Klägerin zu seinem/ihrem Recht verhelfen. Strategische Klagen zielen darüber hinaus aber darauf ab, nicht nur Recht für eine individuelle Person, sondern für eine ganze Gruppe, die vom gleichen Sachverhalt betroffen ist, zu erlangen (Musterklagen). Die strategische Weiterentwicklung und Klärung des Diskriminierungsschutzes ist für das BUG hierbei von besonderem Interesse. Diese führt langfristig zu mehr Gleichbehandlung in unserer Gesellschaft.
- Sind Sie diskriminiert worden und überlegen zu klagen?
- Wir empfehlen Ihnen zunächst, falls vorhanden, mit einem Antidiskrimi- nierungsbüro in ihrer Nähe Kontakt aufzunehmen. Wenn diese Möglich- keit nicht besteht, setzen sie sich direkt mit dem BUG in Verbindung. Es muss eine Einschätzung vorgenommen werden, ob der von ihnen erlebte Vorfall, im Rahmen eines Gerichtsprozesses Erfolg verspricht. Das BUG wird dann entlang festgesetzter Kriterien einschätzen, ob es Sie unterstützen kann. Sie sollten unbedingt beachten, dass eine Diskriminierung innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall geltend gemacht werden muss. Sie sollten also nicht zögern und sofort etwas unternehmen, wenn Sie diskriminiert worden sind.
- Wie initiiert das BUG strategische Klagen?
- Seinem Motto treu möchte das BUG ‚klagen statt jammern'. Entscheidet sich das BUG, eine Klage im Rahmen des AGG zu unterstützen, wird ein/e zugelassene/r und kompetente/r Anwalt/Anwältin, die/der mit dem BUG kooperiert, die Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Das BUG wird gemeinsam mit dem/der Anwalt/Anwältin und dem Mandan- ten/der Mandantin das Vorgehen abstimmen.
- Was bietet das BUG?
- Wenn das BUG der Übernahme einer Klage zustimmt, bieten wir eine/n erfahrene/n und kostenlose/n Anwalt/Anwältin. Sollte der Fall mögli- cherweise vor Gericht verloren werden, wird das BUG die anfallenden Kosten übernehmen, sofern keine anderen Mittel genutzt werden kön- nen. Falls nötig und erfolgversprechend, wird nach einer verlorenen Klage eine weitere gerichtliche Instanz anvisiert. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer Unterstützung durch das BUG bitten wir Sie auf der BUG-Webseite einzusehen. Bitte nutzen Sie diese Informationen, um zu prüfen, ob das BUG Ihnen in ihrer spezifischen Situation eine entsprechende Unterstützung anbieten kann.
Welchen rechtlichen Rahmen bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?
Das AGG verbietet Diskriminierung insbesondere:
- beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu selbständiger Beschäftigung, einschließlich der Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, und beim beruflichen Aufstieg; dies gilt unabhängig vom Tätigkeitsfeld und der beruflichen Position;
- in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen
- bei der Berufsberatung und der Berufsbildung
- bei der Mitgliedschaft in Berufsverbänden
- beim Sozialschutz, der sozialen Sicherheit und dem Gesundheitsschutz
- bei sozialen Vergünstigungen
- in der Bildung und
- bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnraum
Das BUG bietet rechtliche Unterstützung bevorzugt in den Bereichen
Beschäftigung, Bildung und Zugang zu Waren und Dienstleistungen.
Die Ziele des BUG
Um eine diskriminierungsfreie Gesellschaft in Deutschland zu erreichen,
zielt das BUG auf die:
- Schaffung von Präzedenzfällen
- Klärung, Stärkung und Erweiterung von Nichtdiskriminierungsgesetzgebung und der darin enthaltenen juristischen Konzepte
- Erlangung von Rechtssicherheit
Wir werden darüber hinaus:
- Einfluss nehmen auf politische Entscheidungsprozesse und Politiken auf dem Gebiet des Diskriminierungsschutzes
Der Verein
Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung
(BUG) hat sich am 18. April 2009 in Berlin konstituiert
und ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein.
Er ist beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter
der Vereinsregisternummer VR 28695 B angemeldet.
Das BUG erfüllt die Voraussetzungen nach § 23 des
AGG, Menschen vor Gericht zu unterstützen, da er
mehr als 75 Mitglieder hat.
Das BUG
kann seine Arbeiten durchführen, weil großzügige Einzelpersonen und Spender die Ziele der Organisation unterstützen.
Sollten auch Sie das BUG unterstützen wollen, können Sie eine Spende auf das folgende Konto des BUG einzahlen.
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck “Rechtshilfefonds Strategische Klagen gegen Diskriminierung” an.
Eine Spendenquittung wird ihnen auf Verlangen ausgestellt.
Empfänger: | BUG e.V. |
Bank: | Commerzbank Berlin |
Konto: | 23 04 08 700 |
BLZ: | 100 400 00 |
Kontakt
Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG)
Vera Egenberger - Geschäftsführung
E-mail: info<a>bug-ev.org
Webseite: http://www.bug-ev.org
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