Essen stellt sich quer
Am 1. Mai 2001 wollten die Nazis in der Stadtmitte Essen aufmarschieren. Viele Organisationen haben zusammen mit dem DGB-Essen die Gegendemonstration durchgeführt. Die NPD-Veranstaltung wurde in die Industriegebiete verdrängt, aber leider nicht verboten. Friedhelm Busse, ein bekannter Vertreter des rechtsextremen Spektrums, hat dort vor seinen Kumpanen und den anwesenden Polizisten eine Hetzrede gehalten.
Abscheulicher Spruch gegen Juden vor Gericht
Zwei anwesende Polizisten zeigten ihn an und bezeugten vor dem Essener Landgericht diesen Satz: "Wenn Deuschland erst judenfrei ist, brauchen wir kein Ausschwitz mehr". Im Prozess will er das so nicht gesagt haben.
Uneinsichtiger Brandstifter
Er will gesagt haben: "Wenn die Juden die Möglichkeit hätten, in das Land ihrer Väter auszuwandern, wäre so etwas wie Auschwitz nicht mehr möglich." (gemeint war, dass Juden freiwillig in ihre "angestammte" Heimat ziehen sollten).
Der Staatsanwalt wies im Plädoyer darauf hin, dass beide Aussagen eine gleichwertige Umschreibung der Hassparole "Juden raus" seien. Es sei doch nur so zu verstehen, dass der Angeklagte die Juden, "wie auch Menschen ausländischer Abstammung", nicht als vollwertige Bürger Deutschlands anerkannt haben will.
Mit solchen Sprüchen wird weiterhin der abscheuliche Gedanke breitgetreten, dass ethnische Unterschiede im Zusammenleben der Kulturen Probleme bereiten würden
Haft für Nazi-Sprüche
Dem Nazihäuptling ist es ohnehin nicht gelungen, Zeugen für diese in seinen Augen "abgemilderte" Version zu bekommen. Seine Freunde aus der rechten Szene schienen der Rede nicht sehr aufmerksam gefolgt zu sein, denn Sie konnten sich kaum erinnern - oder wollten sie es nicht?
Das Gericht stellte den Tatbestand der Volksverhetzung fest und ließ keinen Zweifel offen, dass dieser Mensch ein gefährlicher und unverbesserlicher Brandstifter ist. Als solcher hat er sich sein Leben lang betätigt und wurde auch schon mehrmals verurteilt.
So bewahrte ihn auch sein hohes Alter nicht vor einer empfindlichen Gefängnisstrafe.
Das Urteil ist wegen Revision allerdings nicht rechtskräftig geworden.
Das Anti-Rassismus-Telefon hat diesen lehrreichen Prozess verfolgt und protokolliert.
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