Presseerklärung der Stiftung Leben ohne Rassismus vom 19.01.2010.
Grundsatzentscheidung zum Antidiskriminierungsrecht-
-OLG Köln spricht dunkelhäutiger Familie 5000 EUR Entschädigung wegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche zu-
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab heute im Berufungsverfahren der Klage einer
dunkelhäutigen Familie, die bei der Wohnungssuche benachteiligt wurde, statt. Zuvor hatte
das Landgericht Aachen die Klage abgewiesen. In dieser wegweisenden Entscheidung des
OLG wurde die beklagte Hausverwaltung zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von
5000,- € verurteilt. Die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ und das Gleichbehandlungsbüro
(GBB) Aachen unterstützen diese Klage, um zukünftig von Diskriminierung Betroffenen den
Klageweg zu erleichtern.
Die Klage der Familie gegen die Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
wurde durch das Landgericht (LG) Aachen mit der Begründung abgewiesen, die Hausverwaltung
sei nicht die richtige Beklagte. Es verneinte gleichzeitig einen Auskunftsanspruch bezüglich der
Eigentümer des Hauses. Dagegen legten die Kläger Berufung beim OLG Köln ein.
Im Laufe der Verhandlung vor dem OLG hat die Hausverwaltung die Benachteiligung
zugestanden. Das diskriminierende Verhalten der handelnden Hausmeisterin sowie der
Mitarbeiterin der Hausverwaltung rechnet das OLG der Beklagten bereits nach den
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu. Im Unterschied zum LG Aachen
erübrigt daher sich eine Anwendung der Vorschriften des AGG. Die Richter stützen das
Klagebegehren auf eine erhebliche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der
Menschenwürde aus den Vorschriften des BGB. Der Auskunftsanspruch wurde für erledigt
erklärt, weil die Beklagte die Anschriften der Eigentümerinnen mitgeteilt hatte.
Auch wenn das AGG letztlich nicht zur Anwendung gekommen ist, ist davon auszugehen, dass
die Existenz des AGG den Rechtsschutz gegen Diskriminierungen grundsätzlich verbessert
hat. Auch zur vorliegenden Entscheidung wäre es möglicherweise vor Inkrafttreten des AGG
insbesondere bezüglich der Höhe der zugesprochenen Entschädigung nicht gekommen. Diese
Entscheidung eröffnet zukünftig Menschen, die bei der Wohnungssuche benachteiligt
werden, bessere Möglichkeiten, dagegen juristisch vorzugehen.
Die Notwendigkeit der Rechtshilfe durch die Stiftung wird durch diesen Fall bestätigt. Ohne
deren Unterstützung können Betroffene ihre Rechte nur in seltenen Fällen bei
entsprechenden finanziellen Mittel geltend machen.
Kontakt:
Hartmut Reiners, ARIC-NRW e.V., Duisburg (0203 2969499)
Isabel Teller, GBB-Aachen (0241 49000);
Schirmherr der Stiftung: Ron Williams
Im Stiftungsbeirat vertretene Organisationen
• Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARICNRW e.V., Tel.: 0203 28 48 73
• Interkulturelles Solidaritätszentrum Essen e.V. /Anti-Rassismus-Telefon Tel.: 0201 23 20 60
• Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V., Köln Tel.: 0221 51 01 847
• Pädagogisches Zentrum Aachen Tel.: 0241 49 00 0
• Planerladen e.V., Dortmund Tel.: 0231 83 32 25
• ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e.V. Tel.:0201 20 53 9
• Verein für Soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e.V., Siegen, Tel.: 0271 38 78 30.
Stiftung „Leben ohne Rassismus“
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