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„Augen auf, Flasche Bier auf", so beschreibt Heiko N. seinen Tagesablauf in Essen, als er seinen ebenfalls arbeitslosen Kumpel im Juni für drei, vier Wochen in Überruhr besuchte. Im Laufe das Tages galt es zahlreiche weitere Bierflaschen zu öffnen, so dass beide abends „sturzbetrunken" waren. Gestern stand der arbeitslose 34-Jährige vor dem Amtsgericht. Die Nachbarin seines Gastgebers, die wegen Lärms und Beleidigungen die Polizei an jenem 18. Juni rief, belegte er mit einem derartigen Schimpfwort, dass diese es kaum über die Lippen brachte. Der zweite Vorwurf: Als Polizeibeamte ihn betrunken und schlafend gegen 19. 30 Uhr aus dem Bett zerrten, begrüßte er sie ohne Worte aber mit dreimaligem Hitlergruß, die Hacken aneinander geknallt und den Arm hochgestreckt. Das ahndete Richter Emmerich Zellhorn mit einer Geldstrafe von 1000 Euro (100 Tagessätze zu je 10 Euro) wegen Beleidigung und „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen".
Erinnerungslücken plagen den Angeklagten, der sein Alkoholproblem unumwunden zugibt. „Ich weiß nicht mehr, was passiert ist", sagt er und versichert: „Ich bin nicht rechtsradikal. Das ist nicht meine Art."
Er entschuldigt sich mehrfach, auch später bei der Zeugin. Richter Zellhorn versucht die Frage zu klären, wie man bei derart geringen Einkünften die Tage durchtrinken kann. „Man trinkt nur, isst nicht", hört er, „das funktioniert". Zellhorn bleibt eher skeptisch.
Die 67-jährige Nachbarin hatte sich an jenem Abend im Juni nicht zum ersten Mal über den Lärm geärgert. „Da war das Maß voll", erklärt sie. Aufs Übelste habe der junge Mann sie beschimpft und ihr den Mittelfinger gezeigt.
„Widerwärtig", nennt das Staatsanwalt Hans-Georg Bothe, der im Plädoyer seine Stimme erhebt und zu großen Worten greift anlässlich der „unglaublichen Tat", dem Hitlergruß. „So wie sie leben, den ganzen Tag saufen. Das hätten sie mal damals machen sollen", hält er dem 34-Jährigen vor. Sein Verhalten sei durch nichts zu entschuldigen. Sechs Monate zur Bewährung beantragt Bothe und bedauert, dass man dem Angeklagten nicht Geschichtsunterricht zur Auflage machen könne.
Richter Zellhorn schlägt vor, die Geldstrafe in Form gemeinnütziger Arbeit abzuleisten. „Das wäre doch mal eine Idee." (adB)
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