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NRZ / Essen,Freitag, 21.11.08
Betrunkener zeigte Polizisten den Hitlergruß
PROZESS. 34-jähriger wurde vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Staatsanwaltschaft sprach von einer "unglaublichen Tat".
Erinnerungslücken plagen den Angeklagten, der sein Alkoholproblem unumwunden zugibt. „Ich weiß nicht mehr, was passiert ist", sagt er und versichert: „Ich bin nicht rechtsradikal. Das ist nicht meine Art."
Er entschuldigt sich mehrfach, auch später bei der Zeugin. Richter Zellhorn versucht die Frage zu klären, wie man bei derart geringen Einkünften die Tage durchtrinken kann. „Man trinkt nur, isst nicht", hört er, „das funktioniert". Zellhorn bleibt eher skeptisch. Die 67-jährige Nachbarin hatte sich an jenem Abend im Juni nicht zum ersten Mal über den Lärm geärgert. „Da war das Maß voll", erklärt sie. Aufs Übelste habe der junge Mann sie beschimpft und ihr den Mittelfinger gezeigt. „Widerwärtig", nennt das Staatsanwalt Hans-Georg Bothe, der im Plädoyer seine Stimme erhebt und zu großen Worten greift anlässlich der „unglaublichen Tat", dem Hitlergruß. „So wie sie leben, den ganzen Tag saufen. Das hätten sie mal damals machen sollen", hält er dem 34-Jährigen vor. Sein Verhalten sei durch nichts zu entschuldigen. Sechs Monate zur Bewährung beantragt Bothe und bedauert, dass man dem Angeklagten nicht Geschichtsunterricht zur Auflage machen könne. Richter Zellhorn schlägt vor, die Geldstrafe in Form gemeinnütziger Arbeit abzuleisten. „Das wäre doch mal eine Idee." (adB) |
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