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WAZ / Essen,Donnerstag, 20.11.08


Hitlergruß des Sauerländers missfiel dem Polizisten

Nachbarin hatte die Beamten wegen dauernder Ruhestörung und Beleidigung gerufen. Angeklagter entschuldigte sich und bekam Geldstrafe.


Die Erinnerung an den Abend des 18. Juni fehlt ihm, sagt er. Der Alkohol war's, der sein Gedächtnis weg schwemmte. Aber dass die Zeugen Recht haben und er Polizisten den Hitlergruß zeigte, das nimmt der 34-Jährige ihnen ab. Leid tut es ihm, mehrfach entschuldigt er sich. Seiner Strafe entgeht er nicht. Amtsrichter Zellhorn verurteilt ihn wegen Beleidigung und Zeigen verfassungswidriger Symbole zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro (100 Tagessätze).

Aus dem Sauerland kommt der Angeklagte. Arbeitslos ist der gelernte Klempner, lebt von Hartz IV und muss nach eigenen Worten mit 150 Euro auskommen. Im Sommer fuhr er mit dem Roller in Hemer los, um einen alten Kumpel in Überruhr zu besuchen. Einen Monat blieb er. Getrunken wurde reichlich. „Unterkante Oberlippe", bestätigt er die Vermutung des Richters.

„Die haben immer bis in den frühen Morgen gefeiert", klagt eine 67 Jahre alte Nachbarin über Ruhestörung. Freundlich habe sie zur Ruhe gemahnt, aber am 18. Juni sei das Maß voll gewesen. Geklopft habe der Angeklagte an ihrer Tür und sie direkt geduzt: „Hast Dich schon wieder beschwert, du alte Schleimf . . .?" Sie mag es gar nicht aussprechen.

Sie rief die Polizei. Die kam, traf den mitangeklagten Mieter an, dem aber im Prozess die Beleidigung der Nachbarin („Halt die Fresse!") nicht zu beweisen war. Angesichts der Polizei habe der 33-Jährige sich kaum auf den Beinen halten können. Der Sauerländer habe dagegen auf dem Bett gelegen. „Wir mussten die Musik selbst ausmachen", erinnert sich ein Beamter, „dann haben wir ihn geweckt". Sofort sei der 34-Jährige aufgesprungen, habe dreimal die Hacken zusammengeschlagen und die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben. Einmal, das hätte der Beamte dem Betrunkenen vielleicht durchgehen lassen. Aber dreimal? „Ihm war klar, dass wir Polizisten sind."

Staatsanwalt Bothe nutzt lautstark das Plädoyer, dem Angeklagten die Schrecken der NS-Zeit ins Gedächtnis zu rufen, und will sechs Monate Haft. Richter Zellhorn belässt es bei der Geldstrafe. Faschistisch sei der Angeklagte nicht, er solle aber überlegen, warum er betrunken zu solchen Äußerungen neige. -ette
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