Aus Anti-Rassismus-Telefon
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Achtung: Teilartikel!
Essen, den 23.02.2004.
Presseerklärung
Lohnbetrug am Saalbau
Wenn nötig, muss man die Hauptfirmen gesondert darauf verpflichten, dass die gesetzlichen Lohnbestimmungen - auch in den Nachunternehmen! - eingehalten werden. Andernfalls sollten sie für den Lohnausfall der Arbeiter haften. Gut, dass die Gewerkschaften diese Missstände aufdecken und auch bereit sind, die Gerichte einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen i.A. Rainer Sonntag | ||||
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