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NRZ / Essen,Donnerstag, 31.07.2003
Empfindliche Strafen für rechte Randalierer
PROZESS / Fast ein Jahr nach den Übergriffen auf eine kongolesische Familie in Bergeborbeck sind jetzt Urteile gegen drei Angeklagte ergangen: je sechs Monate Haft auf Bewährung.
Je ein halbes Jahr Freiheitsentzug ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung hießen die Urteile in dem Verfahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Angeklagten die Familie, einen Vater (42) und seine beiden elf und 18 Jahre alten Töchter, in der Nacht zum 10. August aufs Ärgste ihrer Hautfarbe wegen drangsaliert und in Angst und Schrecken versetzt haben. Einer der nachweislich betrunkenen Randalierer versuchte, die Wohnungstür einzutreten, andere warfen Bierflaschen gegen das Fenster, während Umstehende der Gewalt applaudierten, statt Zivilcourage zu zeigen und einzuschreiten. Die Furcht der Familie vor weiteren Übergriffen war so groß, dass sie allabendlich einen Kühlschrank vor die demolierte Eingangstür schob, um halbwegs geschützt zu sein. Ganz zu schweigen von den ausländerfeindlichen Parolen, mit denen die Schwarzafrikaner in der Folgezeit auf der Straße überzogen wurden, bis sich der Ausländerbeirat der Stadt, die evangelische Kirchengemeinde Borbeck-Vogelheim und der ehemalige Stadtsuperintendent Heinrich Gehring einschalteten. Ihrem gemeinschaftlichen Engagement ist es zu verdanken, dass die Familie eine neue Unterkunft bekam, wo sie hoffentlich das gefunden hat, was sie in Deutschland suchte, nachdem ihre Ehefrau und Mutter im Kongo umgekommen war: ein Leben ohne Gewalt, das an der Zinkstraße offenbar nicht möglich war. Ein spätes Einsehen stellte sich bei den Angeklagten vor Gericht ein: Es tue ihnen Leid, beteuerten sie nach der Verkündung des Urteils. Zuvor hatten sie noch beteuert, sich an die Randale-Nacht nicht mehr erinnern zu können. Sie plädierten auf Filmriss durch exzessiven Alkoholgenuss. Die Mitglieder des Essener Vereins Interkulturelles Solidaritätszentrum hoffen, dass mit dem Urteil eine Lehre verbunden ist - nicht nur für Angeklagten, sondern "auch für die Menschen, die verabscheuungswürdige Angriffe auf Ausländer ausüben oder dulden". (j.m.) |
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