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SATZUNG Interkulturelles Solidaritätszentrum Essen e.V.
P R Ä A M B E L
Das stetige Anwachsen von Gewalt, rassistischen Straftaten und alltäglicher Diskriminierung zeigt, daß Toleranzappelle, Lichterketten und auch die engagierte Arbeit von Flüchtlings‑ und anderen Initiativen nicht hinreichen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Deshalb haben Essener Bürgerinnen und Bürger beschlossen, das "Interkulturelle Solidaritätszentrum Essen" als zentrale und dauerhafte Einrichtung zu gründen.
Die Einrichtung versteht sich als Vernetzungsstelle. Sie dient dem Informationsfluß, der Förderung von Dialog und Kooperation zum Schutz von Minderheiten und gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus. Sie strebt die konstruktive Zusammenarbeit mit Organisationen, gesellschaftlichen und kommunalen Einrichtungen an, die ihre Zielsetzungen unterstützen. Die Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern aller Nationen ist integraler Bestandteil ihres Selbstverständnisses. Die Einrichtung ist konfessionell, politisch und organisatorisch unabhängig und überparteilich. Sie gibt selbst keine politischen Erklärungen und politischen Stellungnahmen ab.
Die gewählte Rechtsform eines eingetragenen und gemeinnützigen Vereins dient diesen selbstgestellten Aufgaben. Die Mitglieder und gewählten Organe des Vereins sind Garanten für die Verwirklichung der gestellten Ziele. Jedoch ist es nicht möglich, auf Dauer erfolgreiche und kontinuierliche Arbeit ohne die breite und aktive Beteiligung der Essener Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Daher ist es wichtig, insbesondere bei der Willens- und Meinungsbildung, die UnterstützerInnen, Interessierten, MitarbeiterInnen usw. so zu berücksichtigen, daß ihre Meinungen die Basis von breiten, konsensfähigen Entscheidungen sein werden.
§1 NAME UND SITZ
- Der Verein führt den Namen "INTERKULTURELLES SOLIDARITÄTSZENTRUM ESSEN e.V." Er wird im Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Essen.
§2 ZIELE UND ZWECK
- Der Verein ist ein parteipolitisch und konfessionell neutraler Zusammenschluß von BürgerInnen und juristischen Personen. Er hat das Ziel, für die Achtung der Würde des Menschen (Art. 1 GG) einzutreten. Der Verein soll jeder Form von Gewalt und Diskriminierung entgegenwirken. Sein Ziel ist, die Öffentlichkeit auf Gewalt, Diskriminierung und deren Ursachen aufmerksam zu machen, aufzurütteln und zu ihrer Ächtung beizutragen, sowie den Betroffenen hilfreich zur Seite zu stehen.
- Der Satzungszweck wird insbesondere durch den Aufbau und Betrieb einer Dokumentations- und Informationsstelle, durch Öffentlichkeitsarbeit, Förderung der Kooperation und des Dialogs zwischen Betroffenen und anderen Initiativen und öffentlichen Einrichtungen verwirklicht. Ebenso wird eine zentrale Telefonstelle für hilfe- und ratsuchende Menschen in Verbindung mit Stadtteilinitiativen und Einzelpersonen aufgebaut und betrieben.
Rest der Satzung anzeigen ...
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