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11.03.2002, Pressemitteilung: Gespenster der Nazi-Zeit
Essen, den 11.03.2002
Gespenster der Nazi-Zeit
Der Angeklagte bestreitet, diese Wörter gesagt zu haben. Sein Satz wäre sinngemäß gewesen: "Wenn die Juden die Möglichkeit hätten, ins Land ihrer Väter auszuwandern, wäre so was wie Ausschwitz nicht mehr möglich." Somit hätte er die Juden in Schutz genommen. Wir haben mit dem DGB Essen zusammen am 1. Mai die Gegendemonstration "Essen stellt sich quer" organisiert, um das Auftreten der Rattenfänger zu verhindern. Die NPD-Demonstration wurde leider doch genehmigt und so konnte Herr Busse seine abscheuliche Rede halten. Herr Busse ist in der Neonazi-Szene schon seit langem bekannt. So war er zum Beispiel im Vorstand der inzwischen verboten FAP. Wir hoffen, dass sich das Landgericht Essen nicht von diesen Wortverdrehungen beeindrucken läßt. Diese Formulierungen eines Herrn Busse sind für uns ein Beleg, dass die menschenverachtenden Gespenster der Nazi-Zeit noch lange nicht verschwunden sind. i.A. Gabriella Guidi Siehe dazu auch, was in der NRZ gedruckt wurde. | ||||
12.03.2002, WAZ: Nazi-Spruch gegen Juden vor Gericht
WAZ / Ruhrgebiet,Dienstag, 12.03.2002
Nazi-Spruch gegen Juden vor Gericht
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12.03.2002, NRZ: Prozess gegen Ex-Chef der FAP geplatzt
NRZ / Essen,Dienstag, 12.03.2002
Prozess gegen Ex-Chef der FAP geplatzt
GERICHT / Friedhelm Busse wegen Volksverhetzung angeklagt. Verfahren wird neu aufgerollt.
Vor Gericht empörte sich Busse über die angeblichen Unterstellungen: "Solch einen Stuss würde ich nie von mir geben." Die beiden Polizeibeamten, die den Fall zur Anzeige gebracht hatten, blieben unter Eid bei ihrer Darstellung der Äußerung. Zwei Einsatzleiter hatten den Ausspruch Busses notiert und seine Rede umgehend abgebrochen. Der 73jährige wurde vorläufig festgenommen. Zu einer Neuauflage des Prozesses wird es voraussichtlich in den nächsten Wochen kommen. (adB/NRZ/dpa) |
19.03.2002, NRZ: Leserbrief: nicht beeindrucken lassen
NRZ / Essen, Rubrik Leserbriefe,Dienstag, 19.03.2002
Leserbrief: nicht beeindrucken lassen
Siehe dazu auch unsere vollständige Pressemitteilung. |
05.04.2002, NRZ: Ex-FAP-Chef Busse erneut vor Gericht
NRZ / Essen,Freitag, 05.04.2002
Ex-FAP-Chef Busse erneut vor Gericht
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12.04.2002, WAZ: Nazi-Spruch erneut vor Gericht
WAZ / Essen,Freitag, 12.04.2002
Nazi-Spruch erneut vor Gericht
Polizisten und Journalisten hörten judenfeindliche Äußerung bei NPD-Demo
Bereits am 11. März hatte die XXI. Strafkammer den Prozess gegen Busse erstmals begonnen. Damals platzte das Verfahren, weil Busse Entlastungszeugen hören wollte. Am Donnerstag begann die Verhandlung erneut.Wieder war zu hören, dass der gebürtige Bochumer im Krieg die "Adolf-Hitler-Schule" besucht hatte und zum Kriegsende Mitglied der SS wurde. Später machte er sich in der rechten Szene einen Namen, kam dabei oft mit dem Strafgesetz in Konflikt. Den vorgeworfenen Satz, bestreitet Busse. Antisemitismus sei etwas Schreckliches, sagt er. Tatsächlich habe er an Theodor Herzl, den Vater des Zionismus, erinnert und dessen Vision eines jüdischen Staates angesprochen. Wenn dann wirklich "die Juden ins Land ihrer Väter" zurückgekehrt seien, dann könne so etwas wie Auschwitz nicht mehr passieren. Das will er gesagt haben.Die ersten Zeugen erinnern sich nur an die Vision der Anklage, an den kurzen, bösen Satz. Ein Polizist: "lch bin mir ganz sicher, dass der Satz so gefallen ist." Und ein Reporter von Radio Essen: "Es hat mich sehr entsetzt, dass so etwas gesagt wird." Und dann kommen Zeugen aus der rechten Szene. Sie alle schließen aus, dass der in der Anklage genannte Satz gefallen ist. An andere Details der ein Jahr zurückliegenden Rede erinnern sie sich kaum. Manches klingt abgesprochen. Staatsanwalt Wolf fragt einen, wann er das auswendig gelernt habe. An den Namen Theodor Herzl erinnern sie sich auch. Ein 29-jähriger Dortmunder schränkt aber ein, diesen Mann habe er "persönlich" nicht kennengelernt. Kein Wunder, Herzl starb im Jahr 1904. Der Prozess wird fortgesetzt. -ette- |
25.04.2002, Pressemitteilung: Wiederaufkeimende Hetze von "Judenfreiheit" bestraft!
Essen, den 25.04.2002
Pressemitteilung:
Wiederaufkeimende Hetze von "Judenfreiheit" bestraft!
Wir begrüßen dieses Urteil. Leider wird es nicht ausreichen, weitere Volksverhetzungen eines Herrn Busse und seiner Kumpane zu stoppen. Seine kriminelle Vorgeschichte und das Verhalten, das wir während des Prozesses beobachten konnten, hinterläßt den Eindruck, dass er sich kaum bessern wird. Zu seiner Verteidigung behauptete er nämlich, den Satz, wofür er angeklagt worden ist, so nicht gesagt zu haben, sondern: "Wenn die Juden die Möglichkeit hätten, ins Land ihrer Väter auszuwandern, wäre so etwas wie Auschwitz nicht mehr möglich". Damit würde er auch meinen, dass Juden "freiwillig in ihre angestammte Heimat" ziehen sollten. Dem Angeklagten ist es ohnehin nicht gelungen, Zeugen für diese in seinen Augen "abgemilderte" Aussage zu bekommen. Zeugen aus der Rechten Szene schienen seiner Rede insgesamt nicht sehr aufmerksam gefolgt zu sein, denn sie konnten sich kaum erinnern - oder vielleicht wollten sie es nicht..? Der Staatsanwalt hat in seinem Plädoyer hingewiesen, dass beide Aussagen gleichwertige Umschreibungen der Hassparole "Juden raus" sind. Es sei nur so zu verstehen, dass der Angeklagte die Juden, wie auch Menschen ausländischer Abstammung, nicht als vollwertige Bürger Deutschlands anerkannt haben will. Mit solchen Sprüchen wird weiterhin der abscheuliche Gedanke breitgetreten, dass ethnische Unterschiede Probleme im Zusammenleben der Kulturen machen würden. Mit freundlichen Grüßen i.A. (Gabriella Guidi) | ||||
26.04.2002, WAZ: Essener Gericht will abschrecken: Haft für Nazi-Parole
WAZ / Essen,Freitag, 26.04.2002
Essener Gericht will abschrecken: Haft für Nazi-Parole
73-Jähriger muss seine Strafe verbüßen
WAZ Essen Seine judenfeindliche Parole kostet ihn die Freiheit Friedhelm Busse (73), Ex-Chef der verbotenen FAP, muss wegen Volksverhetzung ein Jahr und neun Monate in Haft. Dazu verurteilte ihn am Donnerstag das Essener Landgericht. Bewährung gab es nicht. Richter Gerd Scheibe erinnerte an einschlägige Vorstrafen des gebürtigen Bochumers: "Einsicht ist nicht zu erkennen." Auf einer NPD-Demo am 1. Mai 2001 in Essen hatte Busse als Redner den Satz gesagt, der ihm die Strafe einbrachte: "Wenn Deutschland erst judenfrei ist, dann brauchen wir kein Auschwitz mehr." Polizisten schritten ein und zeigten Busse an. Im Prozess hatte er versucht, den Satz abzuschwächen. Doch selbst die Wahlverteidigerin, die der in München lebende Busse aus Bayern mit gebracht hatte, beantragte eine Verurteilung für "diesen schrecklichen Satz". Busse, seit Jahrzehnten in der rechten Szene aktiv und mehrfach wegen Sprengstoffbesitzes verurteilt, habe mit seiner Äußerung "die Feindschaft gegen jüdische Mitbürger schüren wollen", stellte das Gericht fest. Die Sympathisanten des Angeklagten verließen direkt nach dem Urteilsspruch den Saal. Sie hörten nicht mehr die Begründung des Richters, der durch die Nazi-Parole das "Lebensgefühl einer breiten Gruppe in Deutschland, nicht nur der Juden, beeinträchtigt" sah. Scheibe: "Es ist die Gruppe, die stolz auf einen Staat ist, in dem auch andere Menschen toleriert werden." Eindeutig setzte das Gericht auf Abschreckung. Bestrebungen in manchen Kreisen seien nicht zu verkennen, diesen Staat nationalsozialistisch umzustrukturieren. Scheibe: "Diese Tätergruppe ist abzuschrecken." |
26.04.2002, NRZ: Ex-FAP-Chef muss ins Gefängnis
NRZ / Essen,Freitag, 26.04.2002
Ex-FAP-Chef muss ins Gefängnis
PROZESS / 21 Monate Haft wegen Volksverhetzung für den 73 Jahre alten Friedhelm Buss
Demonstrativ verließen Busses Anhänger nach Verkündigung der Freiheitsstrafe den Saal. "Wenn Deutschland erst judenfrei ist, dann brauchen wir kein Auschwitz mehr". Dieser Nazispruch hat den 73-Jährigen Münchener vor Gericht gebracht. Gesagt hat er ihn in seiner Rede am 1. Mai vergangenen Jahres bei der NPD Kundgebung in Frohnhausen. Busse bestritt im Prozess, will es so nicht gesagt haben, wortreich beteuerte er "1ch bin kein stupider Antisemit." Drei Tage verhandelte die Kammer, hörte Zeugen, die sich gut an Busses Spruch erinnern konnten. Entlasten sollten ihn seine Leute aus der rechten Szene. Die wollten den fraglichen Satz nicht gehört haben. Sie konnten vor Gericht nicht überzeugen. Die Kammer ist sicher: Der Ausspruch ist gefallen. Und das, so Richter Gerd Scheibe, "verdient keine Nachsicht". Man müsse nicht groß herumdeuteln, betont Scheibe, Busse habe damit an antisemitische Ressentiments appelliert. Er habe Abneigung und Hass auslösen Feindschaft gegen jüdische Mitbürger schüren wollen. Und das sei ihm bewusst gewesen. Der 73-Jährige verbrachte schon fast fünf Jahre hinter Gittern. Beleidigung und Volksverhetzung waren die häufigsten Vorwürfe. "Alle Vorstrafen haben sie nicht abhalten können", kritisiert der Richter. Deshalb bewahre ihn auch sein Alter nicht vor einem weiteren Gefängnisaufenthalt. Scheibe will das Urteil auch als Abschreckung verstanden wissen, "für die Leute, die den Staat umstrukturieren wollen".
Staatsanwalt Lutz Wolf beantragte sogar zwei Jahre Haft für den "uneinsichtigen Angeklagten". "Man muss befürchten dass er genau so weitermacht", vermutete der Staatsanwalt. Die Verteidigerin plädierte für eine siebenmonatige Bewährungsstrafe. "Ich habe ihm gründlich ins Gewissen geredet" sagte sie und versprach: "Er will jetzt nur noch schreiben." Minuten später bewies Busse das Gegenteil. Bevor sich die Kammer zur Beratung zurückzog, setzte er zu einer lautstarken, flammenden Rede an, unter anderem über die Schuldigen des Zweiten Weltkrieges. (adB) |
26.04.2002, Pressemitteilung: Antifaschistisches Forum begrüßt Busse-Urteil
Antifaschistisches Forum / Pressemitteilung,Freitag, 26.04.2002
Pressemitteilung: Antifaschistisches Forum begrüßt Busse-Urteil
Strafanzeige gegen Antisemitische Hetze war die richtige Antwort
"Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen" war eine der zentralen Aussagen des breiten Bündnisses, das sich im letzten Jahr rund um den DGB für die Aktionen gegen die NPD-Demonstration gebildet hatte. Rassistische und antisemitische Hetze sind kein "Kavaliersdelikt", sondern müssen gesellschaftlich geächtet werden. Dazu trägt das Urteil bei, das mit 21 Monaten Gefängnis ohne Bewährung eine abschreckende Wirkung auf die einschlägige Szene sicherlich nicht verfehlen wird. Wir hatten die Polizei bei den Vorgesprächen im letzten Jahr ausdrücklich darum gebeten, gegen jede strafrechtlich relevante Äußerung der faschistischen Brandstifter entschieden vorzugehen. In den Auflagen für den NPD-Aufmarsch hatte die Polizei daraufhin auch ausdrücklich Losungen und Sprechparolen untersagt, die faschistische Traditionsverbände verherrlichen ("Ruhm und Ehre der Waffen-SS"). Ohne solche Auflagen können solche Sprüche bisher nämlich nicht erfolgreich verfolgt werden. Ein Gesetzentwurf, der dies ändern soll, liegt seit vielen Monaten im zuständigen Ausschuss des Bundestages auf Eis. Erleichtert sind die Essener Antifaschisten darüber, dass die NPD es in diesem Jahr nicht wieder versucht hat, am 1. Mai zu marschieren. Trotzdem sollten sich alle, die gegen Faschismus, Rassismus und Krieg sind, auch in diesem Jahr morgens an der DGB-Demonstration und nachmittags am Internationalen Kulturfest in der Zeche Carl beteiligen. |
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