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Volksverhetzung im Nachbarschaftsstreit | |
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17.02.2005 WAZ: Mieterstreit führt vor Gericht
WAZ / Essen,Donnerstag, 17.02.05
Mieterstreit führt vor Gericht
Ausländerfeindliche Beleidigung - Frührentner angeklagt.
"Ich habe mir gedacht, das reicht jetzt", sagt ein 32 Jahre alter Zahntechniker. Mit harmlosen Beschimpfungen durch den Rentner habe es am 27. Juli 2004 angefangen, aber gegen Abend sei es dann zu den fremdenfeindlichen Äußerungen gekommen. Der Spätaussiedler, der in ruhigen Worten aussagt, betont, dass es schon länger Auseinandersetzungen unter den Mietern gab, und fügt hinzu: "Ich verstehe Nachbarschaftsstreit. Andere streiten sich auch, aber nicht mit so Äußerungen." Er wolle nicht,dass ihn seine Kinder eines Tages mit der Frage konfrontierten, was denn "Scheiß Polacke" bedeute. Im Garten der Wohnanlage liegt ein Spielplatz, der an jenem Tag gut genutzt wurde. Die Kinder spielten, Mütter und Väter standen dabei. Mehrere Zeugen berichten, dass der Frührentner von seinem Balkon aus einem kleinen Mädchen Bonbons gab. Als das Kind die Süßigkeiten mit einem Nachbarkind, Sohn eines anderen Spätaussiedlers, teilte, soll der Frührentner sich eingeschaltet haben. "Er sagte, sie solle dem Polacken nichts abgeben", sagt der Vater des Jungen, ein 28 Jahre alter Tischler. Er wunderte sich über dieses Verhalten, denn eigentlich sei er immer gut mit dem Frührentner ausgekommen. Über den Lärm der spielenden Kinder soll auch lautstark gestritten worden sein. Einige Zeit später soll der Angeklagte dann zu einer Frau gesagt haben, die "Polacken" solle man alle "vergasen". Aber ausgerechnet diese Frau fehlt am Mittwoch, so dass Amtsrichterin Dreher noch einen weiteren Prozesstag benötigt. Der Tischler will den Frührentner zur Rede gestellt haben. Der habe aber alles abgestritten und die Schuld auf einen anderen Deutschen geschoben. Dabei nickt der sonst schweigende Angeklagte. -ette- |
17.02.2005, NRZ: Spätaussiedler übel beschimpft?
NRZ / Essen,Donnerstag, 17.02.05
Spätaussiedler übel beschimpft?
PROZESS / Ein 53-jähriger Rentner muss sich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Am gestrigen ersten Verhandlungstag schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen.
Nach einem Anlass für die Streitigkeiten fragt Richterin Dreher. Der Zeuge weiß keine Antwort. "Für mich gibt es keinen", sagt er",wir sind Spätaussiedler", fügt er hinzu und die Kinder auf dem Spielplatz seien dem Rentner manchmal zu laut gewesen. Er habe sogar Spätaussiedler-Kinder vom Spielplatz gejagt, weiß der 32Jährige. Ein weiterer Zeuge berichtet von einem Zwischenfall mit seinem Sohn. Der Rentner habe ein Mädchen mit Süßigkeiten beschenkt. Als es seinem Sohn davon abgeben wollte, so der 28-jährige Tischler, habe der Rentner zu ihr gesagt, "den Scheiß Polacken soll man keine Bonbons abgeben". Der Angeklagte schwieg vorerst zu den Vorwürfen. (adB) |
24.02.2005, WAZ: Volksverhetzung bringt Rentner das erste Strafurteil
WAZ / Essen,Donnerstag, 24.02.05
Volksverhetzung bringt Rentner das erste Strafurteil
Neun Monate Haft mit Bewährung
Hintergrund war ein Nachbarschaftsstreit, offenbar wegen des Lärms spielender Kinder in der Siedlung des Angeklagten. Amtsrichterin Dreher hatte keinen Zweifel, dass der Knappschaftsrentner am 27. Juli 2004 die Spätaussiedler unter den Nachbarn mit "Polacke" beschimpfte. Später rief er dann laut Urteil vom Balkon aus einer 29 Jahre alten Nachbarin zu, die "Polacken" solle man alle "vergasen". Richterin Dreher: "Er brüllte das lautstark, alle konnten das hören." Der Rentner war nach den Spätaussiedlern in die Siedlung gezogen. Seitdem habe es oft Ärger gegeben, berichteten die Nachbarn. Anzeige erstatteten sie aber nach eigenen Worten erst, als er am 27. Juli die Kinder in den Konflikt hinein zog. Am Nachmittag hatte er einem deutschen Kind Süßigkeiten gegeben. Als es mit dem Sohn einer Spätaussiedlerfamilie teilte, soll der Angeklagte gesagt habe, es solle "dem Polacken nichts abgeben". Später kam es dann zu den Äußerungen, für die er jetzt bestraft wurde. Der Rentner hatte am ersten Prozesstag geschwiegen. Am Mittwoch gab er zu, von "Polacken" gesprochen zu haben. Das sei aber nicht beleidigend, sondern ein normaler Name. Damit habe er sein Geständnis abgewertet, stellte Amtsanwalt Sattler als Vertreter der Staatsanwaltschaft fest. Dass der Angeklagte sich im Streit "dieses Vokabulars bediente, ist unterste Schublade", rügte Sattler auch die volksverhetzende Äußerung. Der Rentner selbst weinte im letzten Wort, sprach dabei eine Schulklasse an, die im Saal zuhörte: "Ich habe keinen in die Gaskammer geschickt. Ich hasse die Nazis." Am Urteil änderte das nichts. Es sei ihr unverständlich, dass "ein Deutscher diesen unseligen Satz in den Mund nimmt", sagte die Richterin. -ette |
24.02.2005, NRZ: Als Volksverhetzer bestätigt
NRZ / Essen,Donnerstag, 24.02.05
Als Volksverhetzer das Gericht verlassen
PROZESS / Geld- und Bewährungsstrafe für Rentner. Er hatte Spätaussiedler übel beschimpft.
Polnische Spätaussiedler waren das Ziel seiner Angriffe. Im vergangenen Sommer beleidigte der Rentner Mitbewohner und deren Kinder in der Wohnanlage als "Polacken" und hetzte lauthals vom Balkon (die NRZ berichtete). Anlass für die fehlgeleitete Wut war offensichtlich Lärm auf dem Kinderspielplatz der Anlage, den der Rentner den polnischen Mietern anlastete. Der Rentner schob die übelsten Vorwürfe einem Nachbarn zu. Er habe nur mitgeteilt, was der andere rede, behauptete er. Glauben konnte ihm das Gericht nicht. Es gab Zeugen. Als unterste Schublade" bezeichnete Oberamtsanwalt Sattler das Verhalten des 53-Jährigen. "Ich will ihn nicht als alten Nazi sehen, sondern als Knappschaftsrentner, dem die Galle übergelaufen ist," sagt der Anklagevertreter, dessen Antrag Richterin Dreher im Urteil folgte. (adB) |
24.02.2005, unsere Pressemitteilung: 'Polacke' ist eine Beleidigung
Essen, den 24.02.2005
Volksverhetzung vor Gericht.
'Polacke' ist eine Beleidigung und keine Telefonbucheintragung.
Die Einzelheiten sind logischerweise nach einigen Monaten nicht mehr so klar, aber es gibt ausreichende Zeugenaussage für diesen bedauerlichen Satz. Am Anfang des zweiten Verhandlungstages hat der Staatsanwalt dem Angeklagten 'goldene Brücke' gebaut - mit dem Hinweis, dass er durch eindeutiges Bedauern eine härtere Strafe vermeiden könne. Leider war der Angeklagte dazu nicht imstande. Er selbst wäre kein Nazi, den Satz mit der Vergasung wollte er nicht gesagt haben, es gäbe da eher einen anderen Nachbar, der solche Sache in privat mal geäußert habe. Er gab zwar zu, den Nachbarn als 'Polacke' tituliert zu haben. Das wäre aber keine Beleidigung, sondern eine normale Bezeichnung, die sogar als Name häufig in Telefonbuch vorkommt. Das ist nicht nur falsch (wenigstens in Essen gibt es keinen einzigen Eintrag), sondern darüber hinaus eine haarsträubende Verharmlosung der Sachlage: die ethnische Beleidigung wird so als eine Nebensache dargestellt. Gerade dieses Mangel an Einsicht hat den Staatsanwalt dazu bewegt, mehr als die Mindeststrafe von 3 Monaten zu beantragen. Dem ist die Richterin gefolgt und hat ihn zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt, und eine saftige Geldstrafe dazu. Da hat es auch nicht mehr geholfen, dass der Angeklagte mehrmals heulend beteuert hat, er wäre kein Nazi, dass er Gewalt verabscheut und in seinem Berufsleben bei einem Obdachlosenheim sogar schon mal Auseinandersetzungen mit den Nazi gehabt hätte. Staatsanwalt und Richterin haben auch genau unterschieden: der Angeklagte wäre zwar kein Nazi, aber ein Ewig-Gestriger, die Ausdrücke in den Mund nimmt, vor denen jeder Deutsche sich hüten müsste. Wie wenig er fähig ist, sich vor dem dumpfen Rassismus zu hüten, zeigt der Angeklagte gerade mit seinem leidenschaftlichen Aufruf "Ich bin kein Nazi, ich habe niemanden vergast". Damit versuchte er, etwas zu verharmlosen, was in der Tat wirklich nicht harmlos ist. Dieses Verhaltensmuster fördert die gesellschaftliche Akzeptanz von Diskriminierung und ist so fruchtbarer Boden für die Rechtextremen. Insofern ist die Verurteilung ein positives Signal gegen Rechts! | ||||
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