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Anti-Rassismus-Telefon

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Maxstraße 11(*), 45127 Essen, Tel/Fax: 0201-232060

Essen, den 24.02.2005
Volksverhetzung vor Gericht.

'Polacke' ist eine Beleidigung und keine Telefonbucheintragung.


Am Anfang stand eine banale Nachbarschaftsstreitigkeit: viele Parteien in einer Wohnanlage, Kinder, die spielen wollen, kranke Leute, die Ruhe brauchen, man schreit sich von Balkon zu Balkon an. Eben ein "sozialer Brennpunkt". Bloß, dass man am Ende "die Polacken vergasen" sollte. Für so eine Aussage stand ein Rentner vor Gericht, angeklagt wegen Volksverhetzung. Glücklicherweise gibt es Menschen, die nicht bereit sind, weg zu hören.

Die Einzelheiten sind logischerweise nach einigen Monaten nicht mehr so klar, aber es gibt ausreichende Zeugenaussage für diesen bedauerlichen Satz.

Am Anfang des zweiten Verhandlungstages hat der Staatsanwalt dem Angeklagten 'goldene Brücke' gebaut - mit dem Hinweis, dass er durch eindeutiges Bedauern eine härtere Strafe vermeiden könne. Leider war der Angeklagte dazu nicht imstande. Er selbst wäre kein Nazi, den Satz mit der Vergasung wollte er nicht gesagt haben, es gäbe da eher einen anderen Nachbar, der solche Sache in privat mal geäußert habe. Er gab zwar zu, den Nachbarn als 'Polacke' tituliert zu haben. Das wäre aber keine Beleidigung, sondern eine normale Bezeichnung, die sogar als Name häufig in Telefonbuch vorkommt. Das ist nicht nur falsch (wenigstens in Essen gibt es keinen einzigen Eintrag), sondern darüber hinaus eine haarsträubende Verharmlosung der Sachlage: die ethnische Beleidigung wird so als eine Nebensache dargestellt.

Gerade dieses Mangel an Einsicht hat den Staatsanwalt dazu bewegt, mehr als die Mindeststrafe von 3 Monaten zu beantragen. Dem ist die Richterin gefolgt und hat ihn zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt, und eine saftige Geldstrafe dazu. Da hat es auch nicht mehr geholfen, dass der Angeklagte mehrmals heulend beteuert hat, er wäre kein Nazi, dass er Gewalt verabscheut und in seinem Berufsleben bei einem Obdachlosenheim sogar schon mal Auseinandersetzungen mit den Nazi gehabt hätte. Staatsanwalt und Richterin haben auch genau unterschieden: der Angeklagte wäre zwar kein Nazi, aber ein Ewig-Gestriger, die Ausdrücke in den Mund nimmt, vor denen jeder Deutsche sich hüten müsste. Wie wenig er fähig ist, sich vor dem dumpfen Rassismus zu hüten, zeigt der Angeklagte gerade mit seinem leidenschaftlichen Aufruf "Ich bin kein Nazi, ich habe niemanden vergast". Damit versuchte er, etwas zu verharmlosen, was in der Tat wirklich nicht harmlos ist. Dieses Verhaltensmuster fördert die gesellschaftliche Akzeptanz von Diskriminierung und ist so fruchtbarer Boden für die Rechtextremen.

Insofern ist die Verurteilung ein positives Signal gegen Rechts!
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