Bericht des Anti-Rassismus-Telefons
- Prozessbeobachtung Volksverhetzung u.a.
- 10.07.2008
- Landgericht Essen
Angeklagt sind der Rentner P. und Frau H. (Mitte 30, derzeit arbeitslos). Beide sind mehrfach vorbestraft: Diebstahl, Hausfriedensbruch und ähnliche Delikte. Die Anklage lautet auf Volksverhetzung und Beleidigung.
Zeuge und Betroffene ist Frau A. Sie ist Studentin und deutsche Staatsbürgerin mit Migrationshintergrund.
Frau A. traf Frau H. und Herrn P. am Geldautomaten. Dort bat sie die Angeklagten, sich zu beeilen. Es entwickelte sich ein Streit, in dem Fr. H. sie als "türkische Schlampe" beschimpfte. Herr P. setzte hinzu, dass sie "dahin gehen solle, wo sie hergekommen sei." Außerdem sagte er: "Früher hätte man Sie vergast".
Frau A. fühlte sich bedroht und rief die Polizei; die Angeklagten sind zwar fortgegangen, konnten aber anschließend in einem Supermarkt gestellt werden. Auch in Anwesenheit der Beamten wurde Frau A. weiterhin beschimpft.
Vor Gericht beteuerten beide Angeklagten, keine Nazis zu sein. Frau H. gab an, sich an nichts mehr erinnern zu können. Herr P. beschuldigte Frau A., von ihr als "Nazischwein" bezeichnet worden zu sein.
Die Staatsanwalt forderte für Herrn P. wegen Volksverhetzung fünf Monate auf Bewährung. Für Frau H. fordert sie wegen Beleidigung 70 Tagessätze.
Das Gericht sah die Schuld als erwiesen an und entsprach im Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
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