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Verallgemeinerungen sind immer schlecht. Und wenn sie in übler Weise ausgesprochen werden, hat das böse Folgen, erfuhr am Mittwoch eine 36-jährige Altenessenerin. Wegen volksverhetzender Äußerungen bekam sie zwar ihr Verfahren durch Amtsrichterin Stefanie Lehndorff eingestellt, muss aber 600 Euro Geldbuße zahlen. Und körperlichen Schaden hatten sie und ihr Mann schon vorher erlitten.
Am 1. Mai hatte das Ehepaar zunächst in der eigenen Wohnung getrunken, später gingen beide in die Kneipe im Erdgeschoss. Bier, Whisky-Cola - später wies der Alkoholtest bei der Frau 1,6 Promille nach. Laut Anklage hatte sie um zwei Uhr morgens ohne erkennbaren Anlass und damit grundlos zwei weibliche Gäste beschimpft: "Hure, asoziales Volk, dreckige Zigeuner." Danach schob sie weitere Bösartigkeiten nach: "So was wie euch sollte man verbrennen".
Die Beleidigten und deren Begleitung ließen sich das nicht gefallen. "Erst bekam die Angeklagte eine gescheuert, dann wurde ihr Mann, der einschreiten wollte, vor der Kneipentür zusammengeschlagen, erinnerte Verteidiger Andreas Wieser an straftmildernde Umstände der Volksverhetzung. "Ihr ist klar, dass sie den Anlass dazu gab", versicherte der Anwalt schnell. Ganz so einsichtig schien die Angeklagte anfangs nicht. Trotz des angekündigten Geständnisses berief sie sich vor Gericht zunächst auf Erinnerungslücken: "Ich weiß nicht mehr, was ich gesagt habe. Ich stand zuviel unter Alkoholeinfluss." Nach kurzem Zureden des Verteidigers korrigierte sie: "Kann sein, dass ich es gesagt habe."
Die Anklage gegen die Frau beruht nicht etwa auf Angaben der Beleidigten, sondern auf Ermittlungen der Polizei. Die Beamten waren von Passanten wegen der Schlägerei vor der Kneipe alarmiert worden und hatten den Sachverhalt dann durch Befragung vor Ort aufgeklärt. Die Opfer der Volksverhetzung ließen sich bis heute nicht ermitteln. Vermutlich meldeten sie sich nicht, weil ihnen nicht ganz klar war, wie die Justiz ihre handgreifliche Reaktion rechtlich bewertete.
Amtsanwalt Klaus Jaeger, der die Anklage vertrat, wollte sich einer durch den Verteidiger angeregten Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße nicht verschließen. Richterin Lehndorff folgte den Empfehlungen und begründete ihren Schritt auch damit, dass die Angeklagte bislang nicht vorbestraft sei. Freuen, kann sich jetzt der Kinderschutzbund. An ihn geht die Geldbuße von 600 Euro. -ette-
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