Fachgespräch zum geplanten Versammlungsgesetz der Landesregierung

Fachgespräch zum geplanten Versammlungsgesetz der Landesregierung
Hier geht es direkt zur Anmeldung https://zoom.us/webinar/register/WN_pzw35gTkQpenI5_pIePsOA
Die Landesregierung plant die Einführung eines eigenen Versammlungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen und hat dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Wir möchten in einem Fachgespräch gerne mit Euch und Ihnen sowie unseren Gästen diskutieren, an welchen Stellen der Gesetzentwurf der Landesregierung aus unserer Sicht begrüßenswerte Aspekte regeln soll, wo es aber auch noch deutlichen Nachbesserungsbedarf gibt. Aus GRÜNER Sicht ist es klar, dass wir ein versammlungsfreundliches Gesetz fordern, das der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz gerecht wird.
Hintergrund
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist einer der wichtigsten Eckpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaats. Versammlungen ermöglichen es Bürger*innen, ihrer Meinung zusammen mit anderen Ausdruck zu verleihen und so aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess teilzunehmen.
Aufgabe des Versammlungsrechtes muss es daher sein, Versammlungen zu ermöglich und zu schützen.
Mit der Föderalismusreform 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht vom Bund zu den Ländern gewechselt. Das für NRW noch geltende Versammlungsgesetz des Bundes wird nicht mehr durch den Bundesgesetzgeber aktualisiert und an aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Die SPD-Fraktion hat im November vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich sehr stark an dem schleswig-holsteinischen Versammlungsfreiheitsgesetz orientiert (LT-Drucksache 17/11673<https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-11673.pdf>).
Die Landesregierung folgte ihr im Januar 2021 mit einem eigenen Entwurf (LT-Drucksache 17/12423<https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-12423.pdf>).
Wir gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung soll nach dem Willen der Koalition noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll.
Auch wenn eine Ablösung des veralteten Bundesversammlungsgesetzes grundsätzlich zu begrüßen ist, verpasst die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf die Chance, ein modernes und versammlungsfreundliches Versammlungsrecht für NRW zu schaffen. Der Gesetzentwurf betrachtet Versammlungen pauschal als potentielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit und baut unnötige Hürden für ihre Durchführung auf.
In einem Handout haben wir unseren Hauptkritikpunkte am Gesetzentwurf der Landeregierung zusammengefasst. Das Handout kann über diesen Link<https://gruene-fraktion-nrw.de/wp-content/uploads/2021/05/Schaeffer-Handout-VersammlungsG.pdf>
aufgerufen werden.
Ich freue mich auf Eure und Ihre Teilnahme und ein spannendes und informatives Gespräch!
Herzliche Grüße aus dem Landtag in Düsseldorf
Verena Schäffer MdL,
Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW
______________________________
Verena Schäffer MdL
Fraktionsvorsitzende
Sprecherin für Innenpolitik und Strategien gegen Rechtsextremismus
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW Platz des Landtags 1,
40221 Düsseldorf
Tel: 0211 – 884 – 4305
Fax: 0211 – 884 – 3334
www.verena-schaeffer.de<http://www.verena-schaeffer.de/>
www.gruene-fraktion-nrw.de<http://www.gruene-fraktion-nrw.de/>
+++
Aufruf zur Teilnahme an der zentralen Demonstration
am Samstag, den 26.06.2021, 13.00 Uhr in Düsseldorf, DGB-Haus, Friedrich Ebert Str. (Nähe Hbf)
Den Angriff auf die Versammlungsfreiheit abwehren!
Das neue Versammlungsgesetz NRW umfasst:
- » die Ausweitung der Videoüberwachung von Demonstrationen
- » die Kriminalisierung einheitlicher Kleidung, z.B. der weißen Maleranzüge der Klimagerechtigkeitsbewegung
- » die Erschwerung antifaschistischer Gegenproteste durch ein erweitertes Störungsverbot
- » die Durchführung von anlasslosen Polizeikontrollen und Durchsuchungen, die den Zugang zu Demonstrationen erschweren können
- » mehr Hürden bei der Anmeldung von Versammlungen
- » die Festschreibung der Strafbarkeit von „Vermummungen“ und „Schutzausrüstung“
- » erleichterte Beschränkungen und Verbote durch die Polizei
Details s. Anlage oder