Kundgebung zum Appell an die Ausländerbehörde Essen

Kundgebung zum Appell an die Ausländerbehörde Essen
Mehrere Essener Vereine und Initiativen, die in der Migrations- und Flüchtlingsarbeit tätig bzw. mit den
Problemen von Migrant*innen im weiteren Arbeitsumfeld konfrontiert sind, haben einen Appell an die Ausländerbehörde Essen formuliert. In dem Appell werden die seit langem anhaltenden Missstände kritisiert und unbürokratische Lösungen gefordert.
Am 3.9.2021 um 16 Uhr wird zu dem Appell eine Kundgebung vor dem Rathaus Essen stattfinden. Zur gleichen Zeit tagt im Rathaus der sogenannte interfraktionelle Arbeitskreis, der sich mit den Problemen der Ausländerbehörde beschäftigt. Wir rufen zu zahlreichem Erscheinen auf!
(Aufruf von Pro Asyl Essen)
#WasDuNichtSiehst – Kundgebung zum Appell an die Ausländerbehörde Essen
Als Essener Vereine und Initiativen, die in der Migrations- und Flüchtlingsarbeit tätig bzw. mit den Problemen von Migrant*innen im weiteren Arbeitsumfeld konfrontiert sind, appellieren wir an die Stadt Essen:
1. Termine müssen zeitnah vergeben werden
Wartezeiten zur Vorsprache von über einem Jahr sind die Regel bei der Essener Ausländerbehörde. Die Nachteile für die Betroffenen sind vielfältig. Sie können nicht umziehen oder verreisen, der Zugang zu Sprachkursen wird verwehrt. Manchen droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Insbesondere für solche Fälle müssen zeitnahe Nottermine vergeben werden.
2. Die Zettelwirtschaft muss aufhören
Aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung werden gültige Aufenthaltserlaubnisse oft nur auf einem Terminzettel bestätigt. Auffallend häufig stellt die Behörde Fiktionsbescheinigungen aus. Diese und die eigenen „Zettel“ werden von anderen Stellen und Behörden, Vermieter*innen oder Arbeitgeber*innen nicht als gültiges Dokument anerkannt und sind in der Regel kürzer als vorgesehen gültig. Betroffene verlieren so manchmal ihre Arbeit, können ihre Familie nicht nachholen oder bekommen keine Wohnung. Im Übrigen können Sie mit dem ausgehändigten „Zettel“ das Land nicht verlassen. Gültige Aufenthalte sollten wie vorgesehen auf einer elektronischen Karte oder im Pass erteilt werden.
3. Anträge müssen zeitnah bearbeitet werden
Zahlreiche Betroffene haben Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis,
Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung. Ein erheblicher Bearbeitungsstau in der Behörde führt dazu, dass die gestellten Anträge nur verwaltet werden. Wartezeiten von über einem Jahr auf eine Entscheidung sind auch hier keine Seltenheit. Die Integration wird so erheblich erschwert und Rechtsansprüche auf bestimmte Leistungen, Sprachkurse oder Familiennachzug werden verhindert. Auf der anderen Seite werden Fälle, in denen es um den potenziellen Entzug einer Aufenthaltserlaubnis geht, auffällig schnell bearbeitet.
4. Die Behörde muss erreichbar sein für Fragen
Auch wenn die telefonische Erreichbarkeit verbessert wurde, kann man bei der Hotline lediglich Termine buchen. Sachfragen in Einzelfällen werden intern weitergeleitet. Eine Reaktion bleibt dann leider oft aus. Auf Mails bekommen Betroffene selten und wenn, dann nicht zeitnah Antwort.
5. Eine Willkommenskultur ist überfällig
Beschwerden von Betroffenen über einen rauen Umgangston und eine ablehnende Haltung der Mitarbeiter*innen bei Vorsprachen in der Ausländerbehörde häufen sich. Kundenorientierung, Offenheit und Serviceorientierung müssen in der Behörde verankert werden. Auch in einer Ordnungsbehörde sollte eine Willkommenskultur gelebt werden.
Wir fordern Sie auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die genannten Probleme in den Griff zu bekommen. Dabei kann nicht immer wieder auf den Personalmangel verwiesen werden. Die Probleme sind seit Jahren bekannt und auch alternative Lösungsvorschläge wurden von verschiedenen, auch verwaltungsexternen Stellen unterbreitet.
Viele Betroffene sind von der Situation so frustriert, dass sie der Stadt Essen den Rücken kehren und umziehen, um in Nachbarstädten endlich ihre Rechte zu erhalten.
Den Appell mit Auflistung der Erstunterzeichner finden Sie hier.
Bitte, haltet euch an die aktuelle Coronaschutzverordnung. Das tragen von einer FFP2 Maske oder einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend.
Information aus der Presse (WAZ 02.09.2021)