Wahlprüfsteine des Antirassismus-Telefons Essen an Parteien, Bundestagswahl 2021
Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahlen hat das Anti-Rassismus-Telefon „Wahlprüfsteine“ aufgestellt. Die einzelnen Prüfsteine beinhalten „Statements“ unsererseits. Wir haben Parteien zu einer Stellungnahme bis zum 16.09.2021 gebeten.
Hier dokumentieren wir für die einzelne Statements die Stellungnahme von Parteien, die wir bekommen haben.
Geantwortet haben Die Linke und die Deutsche Kommunistischen Partei (DKP).
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Frage 1: Gesundheitsversorgung für Menschen ohne geregelten Auftenthaltsstatus
Gesundheit ist ein Menschenrecht: Alle in Deutschland lebenden Menschen müssen ohne Angst medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können. Jeder Mensch hat per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung.
Doch faktisch wird dieses Recht in Deutschland Hunderttausenden verwehrt. Zahlreiche Menschen, die ohne gültige Aufenthaltspapiere, bzw. ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, können nicht zum Arzt.
Nach § 87 Aufenthaltsgesetz ist das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen.
Aus Sorge, so ihre Existenz zu verlieren, vermeiden viele Menschen, sich ärztlich behandeln zu lassen. Lebensbedrohliche Erkrankungen bleiben unbehandelt, Schwangere gehen nicht zu Vorsorgeuntersuchungen, selbst Kinder erhalten keine medizinische Grundversorgung. Dabei zeigt die Corona-Pandemie uns allen, wie wichtig es ist, dass jeder Mensch Zugang zur Gesund-heitsversorgung hat.
Beim Recht auf Bildung ist es bereits gelungen, die Übermittlungspflicht abzuschaffen: Damit Kinder ohne geregelten Aufenthaltsstatus zur Schule gehen können, sind alle Bildungseinrich-tungen von der Meldepflicht ausgenommen. Die Kinder von Menschen ohne geregelten Aufent-haltsstatus können seitdem in die Schule gehen, ohne dass ihre Familien befürchten müssen, abgeschoben zu werden. Das können wir auch für den Gesundheitsbereich erreichen!
Das Anti-Rassismus-Telefon hat sich in dieser Hinsicht einer Petition angeschlossen, die durch ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen unterstützt wird.
Wir fordern: Das Gesundheitswesen muss durch Änderung des § 87 des Aufenthaltsgesetzes von der Pflicht ausgenommen werden, Daten über Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörde weiterzugeben.
Unterstützt ihre Partei die Änderung des § 87 des Aufenthaltsgesetzes?
Antworte:
Die Linke:
Ja, DIE LINKE. will den so genannten Denunziationsparagraphen im Aufenthaltsgesetz abschaffen. Insbesondere ist es nicht akzeptabel, dass Menschen ohne Aufenthaltspapiere in der Praxis ihr Menschenrecht auf Gesundheit nicht geltend machen können, weil sie mit einer Abschiebung rechnen müssen, wenn sie sich um eine medizinische Behandlung bemühen. Die Regelungen zum verlängerten Geheimnisschutz im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht nach § 88 Abs. 2 AufenthG und zur Kostenerstattung in medizinischen Notfällen nach § 6a AsylbLG sind nach bisherigen Erfahrungen kaum praxistauglich, deshalb bedarf es entsprechend klarer gesetzlicher Vorgaben, die eine medizinische Versorgung auch für Menschen ohne Papiere sicherstellen.
Die DKP:
Gesundheit ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. Sich medizinisch behandeln zu lassen, darf nicht dazu genutzt werden, Menschen abzuschieben oder Sanktionen auszusetzen. Die DKP tritt ein für die Änderung des Paragrafen 87. Jeder/Jede, der/ die in Deutschland lebt, muss uneingeschränkt und ohne Angst vor Repressionen die Möglichkeit haben, ärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen.
Gesundheitsfürsorge darf nicht abhängig sein vom Geldbeutel, der Herkunft, der Hautfarbe oder der geschlechtlichen Orientierung.
Frage 2: Demokratisierung der Polizei
Wir haben als Anti-Rassimus-Telefon gerade in Essen viele Gründe uns über die Arbeit der Polizei zu beschweren. Aber nicht nur in Essen und nicht nur in NRW sind viele „Sicherheits-organe“ der BRD in der Kritik und zeigen bedenkliche Rechtslastigkeit.
Durch rassistische Übergriffe gerade der Institutionen, die insgesamt unsere Demokratie schützen sollten, breitet sich für nicht Wenige das Gefühl aus, dass die „Sicherheitsorgane“ eher eine Gefährdung darstellen. Dies bedroht den Zusammenhalt der Gesellschaft. Die zivile Gesellschaft muss verstärkt hinschauen, und die Kontrolle der Polizei muss institutionell verankert werden.
Über die Länderzuständigkeit hinweg fordern wir Fixpunkte auch auf Bundesebene:
• Objektive, wissenschaftlich begründete Untersuchungen, die nicht von vornherein davon ausgehen, dass sich die Beschuldigungen in unbegründetes Wohlgefallen auflösen. Die These von Innenminister Seehofer „Rassismus ist bei der Polizei verboten, also braucht man auch keine Studie darüber“ widerspricht allen Erfahrungen. Darüber hinaus stellt die Aussage eine Belastung für die Angehörigen der Institutionen da, die nicht Teil der Rechtslastigkeit sind, sondern ihre Arbeit im Rahmen der Menschrechte leisten möchten. Nicht eine Allgemeine „Weißwaschung“, die den bekannten Tatsachen widerspricht, sondern untersuchen, eindämmen und gerecht bestrafen würde ein Schritt aus dem allgemeinen Misstrauen bedeuten.
• Einrichtung zentraler, unabhängiger Stellen, die Beschwerden aufnehmen und untersuchen, ohne dass ihr Blick getrübt wird von zu großer Nähe zu den beschuldigten Organen. Opfer sollen die Möglichkeit haben, rassistische Übergriffe den Sicherheits-organen anzeigen zu können, ohne ihrerseits Gegenanzeigen (wie „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“) befürchten zu müssen.
• Es sollte auch unabhängige Stellen geben, an die sich die Polizisten, die das rassistische Gehabe von „Kollegen“ nicht mehr ertragen, wenden können, ohne dass sie Sanktionen befürchten müssen.
Wie will ihre Partei die Situation verbessern?
Antworte:
Die Linke:
DIE LINKE hat sich im Bundestag schon vor Jahren für eine wissenschaftliche und unabhängige Untersuchung von rassistischen, antisemitischen, homophoben und antiziganistischen sowie demokratiefeindlichen bzw. autoritativen Einstellungen in der Polizei ausgesprochen. Wir fordern die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen, an die sich Opfer ungesetzlicher Polizeigewalt oder unverhältnismäßiger Maßnahmen wenden können. Sie sollen auch Anlaufstelle für Polizistinnen und Polizisten sein, die auf strukturelles oder individuelles Fehlverhalten hinweisen wollen. Damit Anzeigen und Meldungen an eine solche Stelle nicht verpuffen, ist die Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht gerade auch bei geschlossenen Einsätzen für uns wichtig. Demokratie- und Menschenrechtsbildung sollen eine stärkere Rolle in Aus- und Weiterbildung von Einsatz- und Führungskräften spielen und nicht nur lästiges Zusatzprogramm sein.
Die DKP:
Um staatliche Organe wie die Polizei auf rechte und rassistische Umtriebe zu untersuchen, bedarf es unabhängiger Institutionen. Die DKP sieht einen riesigen Handlungsbedarf.
Immer wieder werden rechte Chats von Polizisten aufgedeckt, rassistische Kontrollen in verschiedenen Stadtteilen (besonders in Altendorf und Altenessen) sind an der Tagesordnung.
Immer wieder werden Probleme in den staatlichen Institutionen verschleiert. Rassistische Aussagen und Handlungen müssen bestraft werden, Nazis aus dem Polizeidienst entlassen werden.
Wir sind für die Schaffung von unabhängigen Stellen, an die sich die Opfer rassistischer Polizeigewalt wenden können. Auch innerhalb der Polizei muss es möglich sein, sich ohne Ahndung der Meldung gegen Rassismus zu wehren. Eine demokratische Kontrolle der Polizei und anderer staatlicher Institutionen muss eingeführt werden.
Frage 3: Willkommenskultur?
In der auslaufenden Legislaturperiode haben wir mit großer Sorge einen „Abschiebungsdruck“ beobachtet. Kaum zu glauben: Nur wenige Tage, nachdem die letzten deutschen Soldaten aus Afghanistan ausgeflogen worden waren, und während die Taliban vorrücken, landete wieder ein Flieger mit aus Deutschland Abgeschobenen in Kabul. Selbst die afghanische Regierung hat die europäischen Staaten dazu aufgefordert, Abschiebungen für drei Monate auszusetzen.
Wenn für einzelne Abschiebungen die Länder zuständig sind, gibt die Bundesregierung dafür den Rahmen und ermöglicht Abschiebungen durch verschiedene Maßnahmen, wie z.B. durch Übernahmeabkommen mit Staaten, in denen die Rechte und sogar das Leben von abge-schobenen Flüchtlingen nicht geschützt sind, oder mit Lagebericht des Auswärtigen Amts, die unter Umständen die Lage der Menschenrechte beschönigen. Und natürlich mit politischen Aussagen, Stellungnahmen, die von der Vorstellung geprägt sind, Flüchtlinge würden hauptsächlich aus unlauteren Gründen nach Deutschland kommen und wären nur eine Belastung und eine Gefahr.
Wir lesen von Plänen des Bundesinnenministeriums und einiger Innenminister der Union, wieder nach Syrien abzuschieben (Stand März 2021). In Syrien ist aber bis heute kein Frieden eingetreten.
Auch die Verschärfung der europäischen Flüchtlingspolitik wird durch die Politik der BRD in den europäischen Gremien gefördert: Asylverfahren in Lagern an den Außengrenzen, abschreckende inhumane Unterbringung (Moria) oder illegale Zurückweisungen (push backs). Auf jeden Fall setzt sich die BRD nicht entschieden dagegen ein.
Auch im Territorium der BRD selbst zielt die Politik auf Maßnahmen, die das Leben von Flüchtlingen in Deutschland besonders prekär und unangenehm (Entrechtung, menschenwürdige Unterbringung, Abschiebehaft) gestalten. Von der Bundesebene geht es dann weiter in die Länder und die Kommunen.
• Wir fordern langandauernde Abschiebestoppregelungen für alle Krisengebiete und für Länder die sich im Bürgerkrieg befinden.
• Wir fordern ein Leben in Würde und Sicherheit für alle Flüchtlinge, die sich in der Bundesrepublik aufhalten.
• Wir wünschen uns Parteien im Bundestag, die die Lebensunsicherheit der Flüchtlinge nicht noch erhöhen, sondern die Willkommenskultur auf allen Ebenen fördern.
• Wir wünschen uns Parteien im Bundestag, für die die Wahrung der Menschenrechte wichtiger ist, als mit höheren Abschiebezahlen zu Punkten.
• Wir wünschen uns Parteien im Bundestag, die Migranten und Flüchtlinge nicht als Gefahr, sondern als Bereicherung ansehen.
Ist Ihre Partei eine solche?
Antworte:
Die Linke:
Ja, ganz eindeutig! DIE LINKE ist die einzige Partei im Bundestag, die Abschiebungen konsequent ablehnt. Insbesondere kämpfen wir gegen Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete. Statt verschärfter Abschiebungen braucht es endlich wirksame humanitäre Bleiberechtsregelungen. Wir sind gegen eine Politik der Abschreckung und setzen auf Integrationsmaßnahmen von Beginn an. Dass in der aktuellen Abschiebungspraxis die Menschenrechte immer mehr unter die Räder kommen, ist für uns nicht akzeptabel. Überraschungsabschiebungen ohne Vorankündigung, die Trennung von Familienangehörigen durch Abschiebungen, Abschiebungen von schon seit Jahren oder seit Geburt hier lebenden Menschen oder von traumatisierten Menschen – all das wollen wir dringend ändern.
Die DKP:
Wenn Menschen ihre Heimat verlassen, dann nicht ohne Grund. Sie fliehen vor Krieg, Hunger, Not und Arbeitslosigkeit. Diese Menschen in Lager zu sperren, ihnen damit ihre Menschenrechte abzuerkennen und ihrer Würde zu berauben, ist unmenschlich.
Die DKP ist gegen die Abschiebung von Menschen. Jeder/ Jede der/die nach Deutschland kommt, verdient das Bleiberecht. Dazu gehört auch eine Unterbringung in Wohnungen in den Stadtteilen und nicht in Lagern oder Flüchtlingsunterkünften. Statt Isolation und Ghettoisierung muss Integration im Vordergrund stehen. Sprachkurse, soziale Angebote und Lebenshilfe müssen angeboten und nicht durch Bürokratie behindert oder erschwert werden.
Ebenso wichtig ist auch, die Fluchtursachen zu bekämpfen. Die DKP steht für Frieden und Abrüstung und fordert den Austritt Deutschlands aus der NATO. Die NATO und ihre Mitgliedsstaaten sind die Kriegstreiber. Schluss mit den NATO-Kriegen.
Weiterhin fordert die DKP Essen, dass sich die Stadt Essen zum Sicheren Hafen für Geflüchtete erklärt und Menschen in Not ein Zuhause anbietet. Als Teil des Ruhrgebiets – ein Schmelztiegel verschiedener Nationalitäten – wäre es ein leichtes, dies zu bewältigen. Wir fordern deshalb OB Kufen auf, seine Meinung zu ändern oder abzutreten!
Frage 4: „Hate Crimes“
Als Hate Crimes (Hasskriminalität) werden Straftaten bezeichnet, bei denen das Opfer des Deliktes vom Täter/von der Täterin vorsätzlich nach dem Kriterium der wirklichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen oder anderer Gruppe gesehen wird. Rassistisch oder ausländerfeindlich motivierte Straftaten fallen darunter, ebenso Straftaten gegen Mitglieder be-sonderer gesellschaftlicher Gruppen wie Obdachlose, Behinderte, Schwule, Lesben und Trans-gender.
Nach Meinung von Experten haben solche Taten zusätzlich besondere Auswirkungen:
• Individuelles psychologisches Leid für den Einzelnen. Diese Straftaten werden darüber hinaus seltener angezeigt, sei es aus Angst vor Vergeltung, sei es wegen des Glaubens, dass die Strafverfolgungsbehörden selbst Vorurteile haben und keine Unterstützung bieten würden.
• Einschüchterung der ganzen Zielgruppe und auch anderer gefährdeter Gruppen.
• Auswirkungen auf die Gemeinschaft als Ganzes: Aufspaltung der Menschen, die in einer Gesellschaft in Harmonie und Gleichberechtigung miteinander leben sollten.
Hasskriminalität wird wenigstens im angelsächsischen Bereich ins Gesetz erfasst. Ob es in gleicher Form im deutschen Recht übernommen werden kann ist unklar. Aber die Intention, von Menschenverachtung inspirierten Delikten so zu bestrafen, dass eine Abschreckung und ein starkes Signal für die Gesellschaft entsteht, ist unbedingt notwendig.
Es hat in der Vergangenheit verschiedene gesetzliche Initiativen in der BRD gegeben, die zu keinen Ergebnissen geführt haben.
Das Anti-Rassismus-Telefon macht viele Erfahrungen, wie verbreitet rassistische Einstellungen sind, und welche schmerzhafte demoralisierende Konsequenzen für die Betroffenen entstehen. Anders für die Täter, die nur in seltenen Fällen und moderat zur Verantwortung gezogen werden. Auch der gesellschaftliche Zusammenhalt nimmt Schaden, wenn rassistische Ausfälle eher als Kavaliersdelikt behandelt werden.
Wir sind der Meinung, dass eine Änderung des Gesetzwerkes notwendig ist:
• Alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit müssen abgedeckt werden (Rassismus, Homophobie, Behindertenfeindlichkeit und alle andere).
• Alle Bereiche des Lebens müssen berücksichtigt werden (mehr als im Volksverhetzungs-paragraf – § 130 StGB), auch private Bereiche, individuelle Beleidigungen, aber auch soziale Medien und das Internet.
• Das Gesetz muss ausreichend abschreckend wirken, um möglichst viel Schutz für die Opfer zu erwirken.
• Es müssen die besonders schwerwiegenden psychischen Verletzungen bei den Opfern und die besonderen Schäden für die Gesellschaft im Strafausmaß berücksichtigt werden.
• Eine Beweislasterleichterung ähnlich wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 22 soll im Gesetz enthalten sein.
Was werden Sie unternehmen, um Hasskriminalität stärker (auch juristisch) zu bekämpfen und dadurch zur gesellschaftlichen Ächtung der Taten beizutragen?
Antworte:
Die Linke:
Als Schlussfolgerung aus den parlamentarischen Untersuchungen der Taten der rechten Terrorgruppe NSU wurde der §46 Strafgesetzbuch, der die Strafzumessung regelt, um „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele“ ergänzt. Damit ist für Staatsanwaltschaften und Gerichte klargestellt, dass sie solche Motive bei der geforderten Höhe der Strafe zu beachten haben. In der Praxis findet das noch keinen ausreichenden Niederschlag. Hier muss weiterhin in der Aus- und Weiterbildung sensibilisiert werden. Rassistisch oder minderheitenfeindlich motivierte Taten müssen als solche thematisiert werden, schon das Verschweigen solcher Motive ist eine Bagatellisierung. Hier sind vor allem Politik und Medien gefragt, auch aus Respekt vor den Opfern klar solche Motive zu benennen.
Die DKP:
Eine Gesetzesveränderung/ -verschärfung ist sinnvoll, die aktuelle Variante reicht bei weitem nicht aus. Das Gesetz bezieht sich zu großen Teilen nur auf die Anwendung in den sozialen Medien und behandelt auch nicht Feindlichkeit gegen Menschen mit Behinderungen und gegenüber sexueller Orientierung oder andere Orientierungen.
Wenn wir die Ausgrenzung und Anfeindungen beenden wollen, müssen wir die Frage nach „Hate Crimes“ und Ächtung derer, die solche Verbrechen begehen, gesamtgesellschaftlich angehen. Aufklärung hinsichtlich Diskriminierung und Stigmatisierung von Personengruppen muss gefördert und nicht durch staatliche Institutionen behindert werden (z.B. durch das Verwehren von Geldern für Vorträge, Studien etc). Opfer von „Hate Crimes“ dürfen nicht schikaniert werden bei der Anzeige einer solchen Straftat, eine Beweislasterleichterung muss her. Ziel muss sein, dass Opfer von „Hate Crime“ – Straftaten keine Angst haben müssen, eine Straftat anzuzeigen.
Keine Antwort ist auch eine Antwort!
Auch wir, ein kleines Verein aus Essen, sind eine Stimme der Zivilgesellschaft, die auch durch Basisorganisationen ihre Interesse ausdrücken will. Wenn diese einigen Parteien in der Hektik des Wahlkampfees nicht wichtig genug ist, öffnen sich für uns Fragen zu Demokratieverständnis.
Mitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundesgeschäftsstelle
vielen Dank für die Übermittlung ihrer Wahlprüfsteine und für das Interesse an unseren politischen Positionen. Der regelmäßige Austausch mit Zivilgesellschaft, Interessenverbänden, Nichtregierungsorganisationen und Bewegungen ist uns sehr wichtig und nimmt eine zentrale Rolle in unserer politischen Arbeit ein.
In den vergangenen Wahljahren ist die Zahl der bei uns eingehenden Wahlprüfsteine immer weiter angestiegen. Wir freuen uns über das Engagement und das Interesse vieler Verbände, das damit zum Ausdruck gebracht wird. Allerdings war es uns kaum noch möglich, die vielen Anfragen und die z.T. sehr umfangreichen Fragenkataloge zu bewältigen, insbesondere wenn die Beantwortung kurzfristig erfolgen soll.
Vor diesem Hintergrund hatten wir uns gemeinsam mit anderen Parteien darauf verständigt, im Bundestagswahlkampf 2021 ein geändertes Verfahren zu nutzen und dies auch frühzeitig kommuniziert. Ein Kernpunkt dieses Verfahrens ist auch, dass Wahlprüfsteine nur bis spätestens zum 15. August über ein Online-Formular eingereicht werden konnten. Daher müssen wir leider die Bearbeitung Ihrer jetzt eingereichten Fragen ablehnen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für dieses Verfahren.