WAZ Bericht vom 09.06.2020: Adel-Anwalt will Klage erzwingen

WAZ Bericht vom 09.06.2020:  Adel-Anwalt will Klage erzwingen

WAZ/NRZ / Essen,Dienstag, 09.06.2020

Adel-Anwalt will Klage erzwingen

32-Jähriger starb durch Schuss aus einer Polizeiwaffe. Einstellung des Verfahrens wurde von der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt.
Nun wird das Oberlandesgericht angerufen

Von Jörg Maibaum

„Gerechtigkeit für Adel B.“ haben Dutzende Demonstranten nach dem tödlichen Polizeischuss in Altendorf gefordert. Die Mutter des von einem Beamten getöteten Deutsch-Algeriers vermisst bis heute „Aufklärung und Gerechtigkeit“.

Ihr Rechtsanwalt Martin Henrich unternimmt nun einen neuen Anlauf: Knapp ein Jahr nach dem dramatischen Einsatz an der Drügeshofstraße, der Bekannten des Opfers geeignet erscheint, die aktuelle Debatte um Rassismus und Polizeigewalt zusätzlich zu befeuern, will Henrich ein sogenanntes Klage-Erzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Hamm anstrengen.Dieser Winkelzug ist der letzte Versuch und gleichzeitig die noch einzige juristische Möglichkeit, den umstrittenen Fall und den jungen Polizisten, der den 32 Jahre alten Adel B. am 18. Juni erschossen hat, vor Gericht zu bringen. Auch wenn die Erfolgsaussichten „statistisch gering“ sind, wie Martin Henrich selbst einräumt, will er es versuchen – selbst wenn die Generalstaatsanwaltschaft aktuell zu dem Schluss gekommen ist, seine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen den Beamten durch die Staatsanwaltschaft Essen als „unbegründet“ zu verwerfen.

Kugel ging durch die Haustür
Sinngemäß formulierte es die übergeordnete Behörde in Hamm so: Die Stiche mit einem Messer Adel B.s durch den Spalt der Eingangstür in Richtung der Beamten habe es gegeben und damit auch keine Alternative zu dem Schuss, den der Polizist abfeuerte. In dieser Situation auf die Extremitäten zu zielen, sei „nicht zumutbar“ gewesen, umschreibt Anwalt Henrich die Begründung des Gerichts. Die eine Kugel, die die Haustür durchschlug und Adel B. in die Brust traf, sie war tödlich.

„Das war Mord!“, hatten die Demonstranten in Altendorf gerufen. Die Staatsanwaltschaft sah das komplett anders: „Das war Notwehr“, hieß es im September, als das Verfahren gegen den Schützen nach dreimonatigen Ermittlungen wegen des Verdachts des Totschlags eingestellt und Akte 305 Js 242/19 geschlossen wurde.

Man gehe davon, so hieß es an der Zweigertstraße, dass der Beschuldigte schoss, um eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben einer Kollegin abzuwenden. Diese Entscheidung gründete vor allem auf den Aussagen der beteiligten Polizisten: Eine Beamtin hatte mit einem wuchtigen Tritt versucht, die Tür zum Wohnhaus an der Drügeshofstraße offenzuhalten. Zwei Kollegen stürmten hinzu, und weil Adel B. nach deren Aussagen – obwohl hinter der Tür stehend – mit dem Messer durch den Türspalt fuchtelte, gab einer von ihnen den einen tödlichen Schuss ab.

Die Frage nach dem Pfefferspray, das schon hätte früher eingesetzt werden können, bevor Adel B. sich in seiner aufgekratzten Verfassung und unter angeblichen Drohungen, seiner Familie etwas antun zu wollen, ins Haus flüchtete und die Lage so eskalierte, ließ die Einstellungsverfügung nicht unbeantwortet. Danach hätten die Polizisten bis zu der brenzligen Situation an der Haustür schon zur Eigensicherung einen Sicherheitsabstand von sieben Metern wahren müssen.

Man hätte den 32-Jährigen also kaum gefahrlos überwältigen können – zumal „schwer einzuschätzen“ sei, wie Pfefferspray bei alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Menschen wirkt. Adel B. war regelmäßiger Kokainkonsument, das könne in solch einem Fall auch aufputschend wirken.

Video widerlegt ursprüngliche Darstellung der Polizei
Dass die Angehörigen sich mit dieser Schilderung nicht zufrieden geben würden, hatten sie mehrfach angekündigt, zumal ein Handyvideo eines Anwohners das Misstrauen schürte, weil es eine anfänglich falsche Darstellung der Polizei dramatisch korrigierte: Nicht das Opfer war auf die Polizisten losgegangen, sondern die Einsatzkräfte stürmten auf Adel B. zu.

Aber es brauchte am Ende nicht die Polizei, ihre öffentliche Darstellung vom 18. Juni im Nachhinein auch öffentlich zu korrigieren. Sondern es war der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen, der in einem vertraulichen Papier für den Innenausschuss des Landtags berichtete, dass die Beamten in Richtung Haustür rannten, als Adel B. sich im Flur ihrer Kontrolle entziehen wollte. Doch alle Aussagen der Polizisten, so schildert es der Bericht, liefen am Ende darauf hinaus, dass der Schuss gerechtfertigt gewesen sei.

Tödlicher Einsatz

  • Zuletzt ist es in Essen im April 2017 zu einem tödlichen Einsatz einer Polizeidienstwaffe gekommen.
  • Ein Schwarzafrikaner (22) wurde in dem Flur eines Mehrfamilienhauses erschossen, weil der Asylbewerber mit einem Messer auf die wegen einer Ruhestörung alarmierten Beamten losgegangen war.

Bildunterschrift:

  • Die Forderung „Gerechtigkeit für Adel“ bekommt eine neue Aktualität: Der Rechtsanwalt der Familie des Alten-dorfers will eine Klage vor dem Oberlandesgericht erzwingen. FOTO: OLAF FUHRMANN / FUNKE FOTO SERVICES(Transparentaufschrift „Gerechtigkeit für Adel“)
  • Die Mutter von Adel B. und Rechtsanwalt Martin Henrich hoffen weiterhin auf Aufklärung. FOTO: VLADIMIR WEGENER / FUNKE FOTO SERVICES

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