Öffentlicher Aufruf…

Öffentlicher Aufruf…

Öffentlicher Aufruf zur Suche nach dem Kind von Oury Jalloh und Sindy Lehnert:

Justin, bitte melde dich!

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Viele von Euch wissen wahrscheinlich nicht, dass Oury Jalloh zusammen mit seiner damaligen Freundin Sindy einen Sohn bekommen hatte. Dieser wurde am 15.02.2003 in Dessau, Sachsen-Anhalt mit dem Namen Justin Lehnert geboren. Doch bereits kurz nach der Geburt wurde den Eltern das Kind vom Jugendamt mutmaßlich unrechtmäßig weggenommen. Nun, durch die große mediale Aufmerksamkeit, haben die Mutter und die Halbschwester von Justin Mut gefasst und einen öffentlichen Aufruf organisiert, in der Hoffnung, Justin wiederzufinden.

Was ihr hier lesen werdet ist eine Ungeheuerlichkeit und ein Skandal, der die grenzenlose Unmenschlichkeit und Kaltblütigkeit der Behörden in Sachsen-Anhalt ein weiteres Mal entlarvt.

Was ist passiert?

Oury Jalloh und sein Sohn Justin im Jahr 2003 kurz nach der Geburt

Nach eigener Aussage wurde Sindy bereits zur Zeit der Schwangerschaft von mehreren Personen aus dem Jugendamt Zerbst bedrängt, ihr Kind direkt nach der Geburt zur Adoption freizugeben. Da Sindy zu diesem Zeitpunkt mit dem Druck überfordert war, unterschrieb sie am 15.01.2003, also 4 Wochen vor der Geburt, ein Dokument, das ihr von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes vorgelegt wurde. Es handelte sich dabei um eine Verzichtserklärung auf ihr Baby. Sindy gab später bei einem Notar zu Protokoll, dass diese Unterschrift von ihr „verlangt“ wurde und dass sie aufgrund der Schwangerschaft „verwirrt“ war.

Zum Zeitpunkt der Geburt waren Sindy und Oury ein Paar und hatten eigentlich vorgehabt, gemeinsam eine Familie zu gründen. Doch noch während Mutter, Vater und Kind im Krankenhaus waren, kamen mehrere Personen vom Jugendamt sowie dem Amtsgericht Zerbst und nahmen ihnen, trotz lautstarkem Protest von Seiten der Anwesenden, Justin weg.

Daraufhin kämpften Sindy und Oury darum, ihr Kind zurückzubekommen. Unter anderem erklärte Sindy in einem Schreiben vom 18.03.2003 an das Jugendamt sowie an das Amtsgericht Zerbst die „Rücknahme zur Freigabe der Adoption“. Sie wies auch darauf hin, dass ihr vom Jugendamt gesagt worden war, dass sie 2 Monate Bedenkzeit habe, „bevor die Freigabe zur Adoption rechtskräftig sei.“

Alle Details schilderte sie am 14.04.2003 auch dem Notar. Erneut widerrief sie die Freigabe zur Adoption und schilderte das behördliche Vorgehen. Das Geschehene ließ sie notariell beurkunden: „Ich stelle weiter fest, daß ich wenige Tage nach der Geburt meines vorg. Kindes, sogar innerhalb der ersten fünf Tage nach der Geburt, im Krankenhaus von allen möglichen Personen und Stellen, insbesondere auch von dem Jugendamt unter Druck gesetzt worden bin, mein Kind zur Adoption freizugeben. Zu diesem Zweck wurde ich mehrfach, auch im Krankenhaus – Dessau – Frauenklinik innerhalb der ersten fünf Tage aufgesucht, z.B. von Frau B. und von Frau L. vom Jugendamt und von Frau Dr. F. vom Amtsgericht Zerbst.“

Trotz intensiver Bemühungen von Sindy wurde ihr das Kind nicht zurückgegeben und die Adoption durchgeführt.

Wie stellt sich die rechtliche Situation dar?

Laut Gesetz ist die Einwilligung der Mutter zur Adoption erst acht Wochen nach der Geburt zulässig (§17 47 Abs. 2 BGB). Eine Adoption bedarf der Einwilligung beider Elternteile (§1747 Abs. 1 BGB). Diese Einwilligung muss zudem notariell beurkundet sein (§1750 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Diese Voraussetzungen für eine legale Adoption sind in diesem Fall nicht erfüllt:

1.) Bereits 4 Wochen vor der Geburt wurde Sindy von den Behörden gedrängt, mit einer Unterschrift auf ihr Kind zu verzichten. Diese Unterschrift wurde dann zur Legitimation der Wegnahme des Kindes genutzt. Dieser Vorgang steht in krassem Widerspruch zum Gesetz, welches die Rechte der Mutter in dieser besonderen Situation eigentlich schützen soll.

2.) Sindy hatte dann am 18.03.2003 ihre Einwilligung beim Jugendamt und Amtsgericht Zerbst schriftlich widerrufen. Dieser informelle Widerruf hätte ausgereicht, den Adoptionsprozess zu stoppen. Schließlich hatte sie am 14.04.2003 über einen Notar erklären lassen:

Ich erkläre meinen Widerruf zur Adoption hiermit gegenüber allen in Betracht kommenden Stellen, insbesondere gegenüber dem Amtsgericht Zerbst sowie dem zuständigen Jugendamt.“

Dies alles geschah innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt. Damit hat die Mutter alles in ihrer Macht stehende getan – und das sogar bevor eine rechtskräftige Adoption überhaupt hätte erfolgen dürfen – nämlich erst ab der 8. Woche nach der Geburt.

3.) Darüber hinaus hätte auch der Vater in die Adoption einwilligen müssen. Oury hatte bereits am 18.02.2003, also 3 Tage nach der Geburt von Justin, beim Amtsgericht Zerbst die Vaterschaft anerkennen lassen. Diese wurde durch die Mutter Sindy bestätigt. Damit haben die zuständigen Behörden auch die Rechte des Vaters auf sein Kind ignoriert.

Der klare Rechtsbruch der hier in scheinbarer Koordination zwischen dem Amtsgericht und dem Jugendamt Zerbst vollzogen wurde ist, unserer Meinung nach, Kindesraub beziehungsweise eine Zwangsadoption.

Es scheint sich hierbei um einen bürokratisch geplanten Menschenraub zu handeln. Die Liste der Rechtsbrüche durch das Jugendamt und Amtsgericht Zerbst in diesem Fall allein ist schockierend. Schockierender ist allerdings, die scheinbare Selbstverständlichkeit mit der ein solches Verbrechen begangen wurde. Was war das Motiv von Jugendamt und Amtsgericht? Wie viele andere Fälle dieser Art gibt es? Was zeigt dies über den „Rechtsstaat“? Wie kann es sein, dass eine Mitarbeiterin des Amtsgerichts sich an einer illegalen Adoption beteiligt? Oder wurde diese Handlung von dem Gericht sogar befürwortet, ohne dass es dafür eine juristische Grundlage gab? Warum würde ein Gericht so etwas tun? Oder gibt es ein ungeschriebenes Gesetz, welches für Asylbewerber und die deutsche Arbeiterschicht gilt?

Kontakt zur Familie kann Justin via KontaktFamilieL@proton.me aufnehmen.

Bitte helft der Familie von Sindy bei der Suche nach Justin und verbreitet diesen Aufruf !